Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 35
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Lastschriften Eilnachricht ?
 
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 21:52
Kurz und kanpp:
Es gelten ja neue Grenzen was Schecks angeht.
früher 3000 jetzt 6000 €
Wie ist es bei Lastschriften, wenn die nicht eingelöst werden ab welchen Betrag muss KI Eilnachricht bis 14 Uhr abgeben ???

Greetz Lrcoolk
miss_kati
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 22:08 - Geaendert am: 19.11.2006 22:09
"Werden Lastschriften nicht eingelöst, so hat die Zahlstelle die 1. Inkassostelle bei Lastschriftbeträgen von 3.000,00 € und darüber unmittelbar spätestens an dem auf den Tag des Eingangs folgenden Geschäftstag (bis spätestens 14.30 Uhr mittels Telefax ... ) von der Nichteinlösung zu benachrichtigen (Eilnachricht).

Die Eilnachricht hat den Namen und die Kontonummer des Zahlungsempfängers, den Lastschriftbetrag sowie den Namen des Zahlungspflichtigen zu enthalten ..."
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 22:11
Ja ich dachte nur dass sich da auch was an der Grenze getan hat ???

Greetz Lrcoolk
miss_kati
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 22:20
Nein, nicht dass ich wüßte.
Es muss noch immer aktuell sein.
 

Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse