Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 38
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Unpfändbarer Teil bei Gehaltsabtretung
 
VRB
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2006 16:54
Hallo Leute!

wie berechne ich nochmal den Unpfändbaren Teil bei einer Gehaltsabtretung?

Danke!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.11.2006 18:06 - Geaendert am: 18.11.2006 18:08
Auszug aus der ZPO
§ 850c Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen
(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 930,00 EUR monatlich ... beträgt.
(2) Übersteigt das Arbeitseinkommen den Betrag, bis zu dessen Höhe es ... nach Absatz 1 unpfändbar ist, so ist es hinsichtlich des überschießenden Betrages zu einem Teil unpfändbar, und zwar in Höhe von drei Zehnteln.

Beispiel:
Monatliches Nettogehalt 1.650,00 EUR
Unpfändbar nach § 850c Absatz 1: 930,00 EUR
Resteinkommen 720,00 EUR
davon 30 % unpfändbar = 216,00 EUR
+ 930,00 EUR
unpfändbarer Gehaltsanteil 1.146,00 EUR
VRB
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2006 09:43
super, klasse!!

Danke
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse