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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

schon wieder RIESTER....
 
CrustyDemon
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.11.2006 13:49
hallo!

folgende situation:

Ehepaar, nur der Mann arbeitet, Bruttoeinkommen 30000 EUR, 1 Kind.

soooo,
Wenn ich für die Frau nen Nullvertag mache, kann ich um den Eigenbeitrag auszurechnen alle Zulagen dem Mann zuordnen, auch wenn die Frau diese bezieht oder?

bsp:
30000 *3% = 900
- 2*114 = 228
- 1*138 = 138
------------------------
Eigenbeitrag 534

die Kinderzulage und die Zulage für die Frau sollen aber trotzdem auf den Nullvertrag der Frau!

Ist das so möglich?


noch was:
muss die Frau in den Nullvertrag den Sockelbeitrag einzahlen? Nicht oder, sonst würd er ja nicht Nullvertrag heißen, oder doch?

cu in Dirt!!!!!!!!!!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 14:37 - Geaendert am: 03.01.2007 18:28
Wenn der Ehemann 534 € auf seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt er 114 € Zulage gutgeschrieben.

Die Ehefrau erhält auf íhrem Vertrag 366 € gutschrieben.
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 17.11.2006 15:04
Sorry ich würde sagen:

900
./. 114
---------
786 Eigenbeitrag EHEMANN


Frau bekommt 114 + 138 = 252,- EUR auf sogenanten Zulagenvertrag, OHNE eigene Einzahlungen !!!

Greetz Lrcoolk

PS: Bei reduzierung des Eigenbeitrags des Mannes um 2. Grundzulage + Kinderzulage, würde man(n) die Zulagen doch doppelt erhalten !!!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2006 15:39 - Geaendert am: 18.11.2006 14:10
@Lrcoolk
Diese Berechnung ist laut Bundesministerium der Finanzen falsch.

Beispiel für 2008:
Herr und Frau Berger sind verheiratet. Nur Herr Berger gehört zum begünstigten Personenkreis. Sein Bruttoarbeitslohn des Vorjahres beträgt 40.000 €.
Die Eheleute haben zwei Kinder, die Frau Berger zugeordnet werden sollen. Zulagenermittlung Herr Berger beitragspflichtige Einnahmen des Vorjahres 40.000 €

Mindesteigenbeitrag nach § 86 Abs. 1 Satz 2 EStG: 4 % der beitragspflichtigen Einnahmen 1.600 € maximal 2.100 € anzusetzen somit 1.600 €
abzüglich der Zulage (2 x 154 € + 2 x 185 €) - 678 € Mindesteigenbeitrag nach § 86 Abs. 1 Satz 2 EStG 922 €

Sockelbetrag 60 €
der geforderte Mindesteigenbeitrag beträgt 922 € von Herrn Berger geleisteter Eigenbeitrag 922 €
Herr Berger erhält eine volle Zulage in Höhe von 154 € auf seinen Altersvorsorgevertrag überwiesen. Da Herr Berger den erforderlichen Mindesteigenbeitrag geleistet hat, erhält auch Frau Berger eine volle Zulage in Höhe von 524 € (154 € + 2 x 185 €) auf ihren Altersvorsorgevertrag überwiesen. Das Ehepaar erhält somit insgesamt 678 € Zulage.

Quelle:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__IV/071__7,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
St0ffel
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2006 13:57 - Geaendert am: 18.11.2006 14:05
Also ändert sich nur der Sockelbeitrag ?!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2006 14:12 - Geaendert am: 19.11.2006 13:02
Richtig ist

Bruttoentgelt Ehemann * 3 %
./. 2 x Grundzulage
./. Kinderzulage
----------------------------------------
= Eigenbeitrag Ehemann

Gutschrift Ehemann: Eigenbeitrag (mind. 60 € = Sockelbeitrag) + 1 x Grundzulage

Gutschrift Ehefrau = Eigenbeitrag 0 + 1 x Grundzulage+ Kinderzulage
St0ffel
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 11:34
Muss der Ehemann nicht mind. die 3 % einzahlen ?
Sonst gehen doch die Zulagen flöten, bzw sie bekommen sie nur anteilig.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 11:41
@St0ffel: Wer lesen kann, hat Vorteile.

Oben wurde doch der Mindesteigenbeitrag berechnet. Diesen Betrag muss er einzahlen.
St0ffel
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2006 12:29
Schon klar !

Damit meinte ich deine Passage:

Gutschrift Ehemann
Eigenbeitrag, "mind. 60 €" (Sockelbeitrag
+ 1 x Grundzulage

denn wenn er nur 60 € einzahlt, passt
+ 1 x Grundzulage (in voller Höhe nicht mehr)

Sorry, ich mag keine Korinthen ..., aber der Fehler wurde gerne bei uns gemacht. "Ich zahl nur 60 € bekomm aber die volle Zulage."
Die volle Zulage bekomm ich, wenn ich mind. 3 % einzahle,
ansonsten nur anteilhaft.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 12:51 - Geaendert am: 19.11.2006 13:21
1. Es heißt mindestens Sockelbeitrag

2. Die andere Aussage stimmt so auch nicht!
Annahme: Jahresbruttolohn 1.000 €
1.000 € * 3 % = 30 €
-> Eigenbeitrag 60 € -> volle Grundzulage

Vorsicht mit dem Schimpfwort Korinthen...

Die antiken Einwohner Korinths waren sehr akribisch bei der Berechnung von Steuern und Zöllen.
 

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