Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 38
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Nachlassfall: Oderkonto!
 
CrustyDemon
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 13:33
hallo!

kann der überlebende eines oderkontos das konto auch ohne zustimmung der erben auf seine namen umschreiben lassen?

beim undkonto braucht er ja die zustimmung der erben!
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 13:45
Beim Und-Konto treten die Erben an die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers

Daher kann nur der Überlebende + die Erben das Konto um schreiben lassen

Wenn ein Oder Konto besteht, so wie es ja meist der Fall ist, kann der Überlebende allein das Konto umschreiben.

Wobei umgeschrieben wird es ja in der Praxis nicht, es wird ein Einzelkonto unter dem Einzelstamm des Überlebenden eröffnet. Einfach das Konto umzuschreiben ist rechtlich nicht drin.
Opticash
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 14:07
Hm...

was ist eigentlich bei folgender Situation:

Es besteht ein ODER-Konto, ein Kontoinhaber stirbt. So, wenn jetzt die Erben verhindern wollen, dass der andere Kontoinhaber alles abräumt, können sie doch gemeinsam so widerrufen, dass ein UND-Konto draus wird. Sehe ich das richtig??

Ist doch dann quasi auch ein Wettlauf mit den Erben?!

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 14:22
Das ist absolut richtig


wenn die Erbengemeinschaft, welche ja an die Stelle des verstorbenen treten,gegen die Einzelverfügungsbefugnis spricht, wird aus dem Konto ein Und Konto.
Blonbine132
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 15:09
sorry, is jetz vielleicht ne blöde frage, aber warum darf ich aus diesem gemeinschaftskonto kein einzelkonto machen? wenn die verheiratet sind (waren) geht das doch oder nicht?
Troy22
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 16:41
Ist es bei Eheleuten nicht so, dass der hinterbliebene Ehegatte der nächste Erbe ist ?
Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 16:53
Und was ist, wenn im Testament steht, dass 123Fly die andere hälfte des Vermögens erbt?

Bist du dann nicht auch erbe? oder ist die frau trotzdem alleinige erbin?
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 17:51
Die Empfehlung ein Nachlasskonto ( Eheleute) nicht einfach auf den überlebenden Ehegatten umzuschreiben kam vom Verband.

Der Verband beschäftigt widerum zich Anwälte, die sich mit diesem Thema wohl Tag für Tag beschäftigen.

Genaueres kann ich dir nicht sagen.


Die Sparkassen machen das übrigens wirklich so, dass sie einfach das Konto umschreiben. Also Kontonummer usw bleibt alles gleich.

Wir machen es allerdings nicht.
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 17:59
Nachlasskonten bei Erbengemeinschaften sind grundsätzlich Und-Konten;
ferner gelten bestehende Vollmachten auf einem Konto weiterhin (über den Tod hinaus), solange bis die Erben dies widerrrufen.

Ansonst sind die Regelungen im Kontovertrag (!) zu beachten,
meist ist es in der Praxis so, dass hier geregelt ist, dass "der überlebende Ehegatte als Kontomitinhaber das Konto auflösen oder auf seinen Namen umschreiben kann".
So ist es z.B. in manchen Banken und Sparkassen.
Blonbine132
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:03
also ich weiß nur, dass bei uns auch das konto auf den hinterbliebenen ehepartner umgeschrieben wird und die kontonummer und alles somit gleich bleibt.
wir nehmen nur son revers entgegen, dass derjenige dann für alle schäden, die der bank dadurch entstehen könnten, haftet.
deswegen war ich grad etwas irritiert....
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 18:07
Ich habe einen Bekannten beim BVR, ich werde ihn mal befragen.

Aber die werden das nicht ohne Grund vorgegeben haben.

Kann aber auch alleine aus Übervorsichtigkeit sein.
Chella
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.11.2006 21:40
In den Kontoeröffnungsanträgen für Oder-Konten ist geregelt, dass bei dem Ableben eines Kontoinhabers der überlebende Kontoinhaber das Konto umschreiben bzw. auflösen kann. Bis jetzt habe ich in der Praxis überwiegend die Erfahrung gemacht, dass das Konto umgeschrieben wird.
Was die Erben angeht, haben die Eheleute meistens schon vorgesorgt; in den meisten Fällen ist ein Erbvertrag oder Testament vorhanden. In dem steht dann z. B. geschrieben, dass sich die Eheleute gegenseitig als alleinigen Erben einsetzen. Ist dieser Vertrag nicht vorhanden, glaube ich, dass der überlebende Partner die Hälfte und die andere Hälfte die nächsten Nachfahren (z. B. die Kinder) bekommen. Wenn dieser Fall in der Praxis vorkommt, ist es meist der Fall, dass die Kinder des Verstorbenen das Erbe nicht annehmen und alles der überlebenden Mutter oder dem überlebenden Vater überlassen.

Den sogenannten revers ist die Haftungserklärung. Diese kann aber die Bank nur verwenden, wenn das Nachlassvolumen 2.000 EUR Haben (glaube ich zumindestens) nicht übersteigt (das Aufrechnen von Soll- und Habenkontoständen darf nicht gemacht werden). Wenn das Volumen über den Betrag ist, benötigt die Bank entweder das Testament mit Eröffnungsprotokoll oder den Erbschein.

(Wenn ich Fehler drinnen habe, bitte verbessert micht!!!)
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse