Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 37
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

Eintragungen ins Handelsregister
 
HomerS
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 15:44
Und wieder mal Hallo :-)

Kurze Frage sind eintragungen einer Firma bzw. eines Kaufmanns immer konstituiv oder bzw. in welchen Fällen sind sie Konstiutiv bzw. deklaratorisch. (Im Bezug auf Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleuten...)

Mfg
Tagman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 15:54
konstitutiv bei Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleuten ohne kaufmännische Organsiation sowie bei Land- und Forstwirten die ins HR eingetragen werden.

deklaratorisch nur bei Gewerbetreibenden mit kfm. Organisation-> Istkaufmann
Fox-Mulder
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 15:58
Die Begriffe deklaratorisch und konstitutiv gelten für alle Rechtsformen. Sie werden jedoch in Abteilung A und B unterteilt.
D.h. die Eintragung ins Handelsregister hat immer eine deklaratorischen oder konstitutiven Wirkung.

Bsp.: deklaratorisch
- Eintragung beurkundet ein bestehendes Recht (z.B. Erteilung einer Prokura etc.)

Bsp.: konstitutiv
- Eintragung erzeugt einen neuen Rechtszustand (z.B. Erlangung der Rechtsfähigkeit bei Kapitalgesellschaften etc.)


Hoffe das hilft dir weiter.

__________________________________________________
Morning Glory (What´s the Story?)

"Stop the Clocks".... Oasis best of...out now!

HomerS
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.11.2006 16:35
Also mir geht es dabei um die Neugründung von Gesellschaften...

ist doof formuliert ich weis...ich meine damit eine GmbH wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags rechtsfähig oder ist mit Eintragung in Abt. B?
Blonbine132
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 15.11.2006 16:40
eine gmbh wird soweit ich weiß erst mit eintragung ins HR zur gmbh.
vor eintragung ist sie eine bgb-gesellschaft, sprich elle haften persönlich usw.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse