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Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2006 16:02
und zwar wenn ich meiner Freundin eine Karte für MEIN Konto aushändigen möchte (also ich bin der Kontoinhaber), und ich natürlich trotzdem auch eine Karte möchte...

Was würde auf der Karte meiner Freundin stehen (rein äusserlich)...mein name, oder der meiner Freundin???
Schakal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.11.2006 16:05 - Geaendert am: 08.11.2006 16:06
Der Name deiner Freundin natürlich. Schließlich ist sie ja Karteninhaberin. Wenn deine Freundin zu uns mit ner Karte käme, wo dein Name draufsteht, würden wir die direkt einbehalten. Voraussetzung dafür, dass sie die Karte für dein Konto bekommt ist natürlich die Kontovollmacht deiner Freundin auf deinem Konto.
hansjurgen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.11.2006 16:06
wenn du deiner Freundin als Zeichungsberechtigte einträgst, dann kannst du auf ihren namen eine Karte beantragen. Anstonsten kannst du nur auf deinen Namen eine zweite Karte beantragen. So ist es zumindest bei uns
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2006 16:09
Mal ne andere Frage:
Bist du dir sicher, dass du das möchtest?
Ich meine deiner Freundin ne Karte von deinem Konto geben?

:-)
Schakal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.11.2006 16:10
@hansjürgen

Tjo, aber die Freundin dürfte diese Zweitkarte ebenso nicht besitzen, wie sie auch den PIN nicht wissen dürfte...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2006 16:21 - Geaendert am: 08.11.2006 16:21
als kontoinhaber kannst jedem deine karte geben und deine pin. ist ja dein leid wenn sie dein konto leer räumt.
oder bestellst eine auf den namen deiner freundi. kommt aufs selbe raus, außer dass se dann mit ihrer karte auch dein konto leershoppen kann. *fg*

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There is a road and it leads to Valhalla, we all are children of this road.
There is a boy with the dream of Valhalla, the place in the lands of gods.

Schakal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.11.2006 16:25
Tja du KANNST schon, man kann so vieles :-)

Ich kann auch nackt über Fußballplatz laufen und dabei den Schiri wegtreten.

Da aber eigentlich nur du deine PIN wissen darfst, ists aber nicht so ganz astrein.
hansjurgen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.11.2006 16:49
@ Schakal
wenn sie ZB ist, dann darf sie die Karte haben und den PIN wissen. Lautet ja dann auf ihren Namen. Ob es so klug ist, ist die andere Frage.
Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2006 17:09
ja das kommt immer auf die Freundin an,
aber im großen und ganzen würde ich meiner Freundin da aufjedenfall vertrauen, weil sie eher das Gegenteil von mir in Sachen finanzen ist, und ich derjenige bin, der das Geld verschiesst.

Aber zur allgemeinen Beruhigung: ich werde meiner Freundin keine Karte für mein Konto geben, ich hatte lediglich eine Wette mit ner Beraterin am laufen, die ich jetzt gewonnen habe, da die sich sicher war, dass nur KontoINHABERnamen auf der Karte sein dürfen.

Jetzt hat sie´s ja schwarz auf weiss..

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2006 17:46
@schakal
das ist sache des kontoinhabers. die bank übernimmt da keine haftung. weil wenn er sie verliert und die pin drauf geritzt ha isses auch sein pech
Jake
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 08.11.2006 18:10
. . . geld, liebe, vertrauen, .... kennst du "Casino"?? ;-)
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.11.2006 19:07
Also, solange es noch POZ gibt, ist es immer riskant seine Karte aus der Hand zu geben, da man beim POZ keinen PIN braucht. Bei Kaufland damit einkaufen - kein Problem !

Ob ich jetzt meiner Freundin (wenn ich eine hätte) meine Karte geben würde .... da müsste ich schon genug Vertrauen haben.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 09:14
@ Marshall:

Eins versteh ich nicht.

Wie lange bist du und deine Kollegin jetzt bei der Bank?
Ihr wisst noch nicht, dass jede Karte auf den KARTENINHABER ausgestellt sein muss.
Und seine eigene Karte mit PIN sollte man möglichst nicht abgeben.
Die Bank haftet nicht für jeglichen Schaden, der entstanden ist, wenn heraus kommt, dass man den PIN und die Karte herausgegeben hat!
Das ist eigentlich nur logisch.
Und wenn die Freundin eine Verfügungsberechtigung hat, dann bekommt sie auch eine Karte auf ihren Namen.
Sollte die Karte nicht auf ihren Namen lauten, dann sollte eigentlich (sofern die Kassierer darauf achten) auch nicht in Geschäften etc damit bezahlt werden können, denn mitlerweile ist es hier bei uns so, dass die Geschäfte sich immer mehr die Personalausweise zeigen lassen.

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Was wäre, wenn ICH hier Admin wäre!? *lol*


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 09:26
@neo
genau das sag ich die ganze zeit.

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Marshall
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 09:40
aaaaaah...das weiss ich selber!!!

und @neo: also...es ist im generellen so, dass Berater nix machen, und NULL Ahnung haben, weil sie alles von andren machen lassen...jedenfalls bei uns

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 09:45
@ Marshall:

*loooooooool*

Aber sie war doch nicht immer Berater und sowas lernt man doch von Anfang an. Das sind die übrlichen Geschäfte.

Eröffnet diese Beraterin keine Girokonten?

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Was wäre, wenn ICH hier Admin wäre!? *lol*

 

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