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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Buchungssätze
 
Live-your-Life
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.10.2006 14:09
Hey Leute, brauch mal wieder eure Hilfe!

Wie lautet der Buchungssatz?

1) Ein Kunde kauf zulasten seines Sparkontos einen Sparkassenbrief. Anlagebetrag 30.000€

>> Durch zulasten des Sparkontos nehmen die Verbindlichkeiten ab. Sprich die Spareinlagen haben einen Abgang - SOLL

>> Gleichzeitig haben aber die Sparbriefe (also auch Spareinlagen) einen Zugang - Haben

Nun heißt doch der Buchunssatz nicht

Spareinlagen an Spareinlagen 30.000 oder?

____________________________

Noch ein verzwickter Fall:

Kunde löst Sparkonto auf. Betrag fristgerecht gekündigt. Gegenwert wird bar ausgezahlt

Guthaben 5000€ ; Zinsen 180€

Kasse Abgang - Haben
Spareinlagen Abgang - Soll

Spareinlagen an Kasse 5000€ .... das ist klar!

Aber wie ist das mit den Zinsen.

Zinsaufwendungen nehmen zu - Soll .... nehm ich dann als Gegenkonto die Kasse, weil ich dort die Zinsen wegnehme?
Also

Zinsaufwendungen an Kasse 180€??

Würd mich freuen, wenn ihr mir helft!!
Sharkener
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.10.2006 14:17
Spareinlagen an Termineinlagen 30.000,-

Zinsaufwendungen 180,00
Spareinlagen 5000,00 an Kasse 5180,00
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2006 14:38
Hey Leute, brauch mal wieder eure Hilfe!

Wie lautet der Buchungssatz?

1) Ein Kunde kauf zulasten seines Sparkontos einen Sparkassenbrief. Anlagebetrag 30.000€

>> Durch zulasten des Sparkontos nehmen die Verbindlichkeiten ab. Sprich die Spareinlagen haben einen Abgang - SOLL

>> Gleichzeitig haben aber die Sparbriefe (also auch Spareinlagen) einen Zugang - Haben

Nun heißt doch der Buchunssatz nicht

Spareinlagen an Spareinlagen 30.000 oder?

____________________________

Noch ein verzwickter Fall:

Kunde löst Sparkonto auf. Betrag fristgerecht gekündigt. Gegenwert wird bar ausgezahlt

Guthaben 5000€ ; Zinsen 180€

Kasse Abgang - Haben
Spareinlagen Abgang - Soll

Spareinlagen an Kasse 5000€ .... das ist klar!

Aber wie ist das mit den Zinsen.

Zinsaufwendungen nehmen zu - Soll .... nehm ich dann als Gegenkonto die Kasse, weil ich dort die Zinsen wegnehme?
Also

Zinsaufwendungen an Kasse 180€??

Würd mich freuen, wenn ihr mir helft!!




Also im 2. Fall ist es doch logisch, dass du erst

Zinsaufwand an Spareinlagen 180 €

Denn du musst ja die Zinsen erstmal auf das Sparkonto buchen. Das Finanzamt würde dir sonst was husten.

Bei diesem Betrag fallen normalerweise noch VZ an. Diese Verringern die Zinszahlung der Bank.

Dann buchste also Spareinlagen an Zinsaufwand.

Und dann zahlste die Geschichte mit Spare an Kasse aus.




Zu Fall 1

Normal ist es so, dass bei der Anlage eines Sparbriefs direkt der Gesamte Betrag der Sparbriefposition zugeschrieben wird

Also mal angenommen Kunde kauft nen Sparbrief 5000 €

Zinsen für die Laufzeit bekommt er insgesamt 1000 €

Dann buchst du

Kasse oder KKK oder whatever 5000
+
Zinsaufwand 1000 an Sparbrief 6000.

Die Zinsen , die nicht in dieses Jahr fallen, musst du dann noch mit

Arag an Zinsaufwand am Jahresende abgrenzen.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.10.2006 20:30
Also ich bin bei Aufgabe 1 eher Sharkeners Ansicht. Man sollte die Zinsen da noch nicht mitbuchen, da diese ja noch nicht anfallen. Außerdem wird in der Aufgabe nicht gesagt, ob es ein abgezinster oder normalverzinslicher Sparbrief ist.

Also würd ich einfach sagen: Spareinlagen Soll und Termineinlagen haben und zwar beides 30.000.


Bei Aufgabe 2 muss man vielleicht noch berücksichtigen, dass Zast und Soli abgezogen werden müssen. Ist in dieser Aufgabe nix weiteres angegeben.

VZ fallen natürlich nicht an, weil ja fristgerecht gekündigt wurde.

Und ob man

Zinsaufwendungen 180 an Spareinlagen
Spareinlagen an Kasse 5180 Bucht oder in einem Schritt würd ich auch vernachlässigen, da es hier nur darum geht, dass die einzelnen Konten stimmen! und das tuen sie
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.10.2006 10:59 - Geaendert am: 29.10.2006 11:07
Nach HGB werden Schulden zum Nennwert bilanziert.

HGB § 253 Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden
(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen nach den Absätzen 2 und 3 anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag,
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.10.2006 12:11
die obigen Lösungsansätze sollten auch keine Lösungen auf die obigen Fälle sein, sondern sollten nur zeigen, wie diese Aufgaben in einer Prüfung drankommen könnten.

Wie man Zinsaufwand bei Spareinlagen löst , wird wohl nicht gefragt werden.

Da wird schon ein bisschen was schwierigeres kommen.

Und mit dem Sparbrief, da wird wenn eh nur ein abgezinster Sparbrief drankommen, weil der Rest Buchungstechnisch ja für eine Prüfung ein wenig einfach wäre.
 

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