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Forenübersicht >> Kontoführung

Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen bei einem Sol
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 09:47
Die Bank darf Gehaltsgutschriften mit einem Sollsaldo verrechnen, weil mit der Überweisung der Bezüge auf das Konto der Pfändungsschutz untergeht.
Der Kontoinhaber kann durch Antrag beim Vollstreckungsgericht nach § 850 k ZPO erreichen, dass der unpfändbare Teil des Gehalts nicht mit Schulden verrechnet wird.

Nun die Frage:
Stellen die Kunden die Anträge?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 10:06
Herrmann eine Frage an dich: Kannst du dir vorstellen, dass die Kunden überhaupt wissen, dass sie solche Anträge stellen können?
Für sie ist es immer bequemer das Geld sofort innerhalb der 7-Tages-Frist abzuheben.

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There is a road and it leads to Valhalla, we all are children of this road.
There is a boy with the dream of Valhalla, the place in the lands of gods.

shiva
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.10.2006 10:07 - Geaendert am: 26.10.2006 12:33
@Herrmann

Ich meine ja. Bei uns stellt kein Berater solche Anträge, sonder wir weisen die Kunden darauf hin, wo sie das beantragen können.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 10:14
@ Robby:

Bei Gehaltsbuchungen gibt es keine Frist von 7 Tagen!
Das gibt es nur bei Sozialgeldern, denn die sind in der Frist von der Bank nicht abführbar! Sollte der Kunde innerhalb dieser Zeit das Geld nicht verfügt haben, dann kann die Bank an den Pfändungsgläubiger abführen!
Es sei denn, es liegt für das Gehalt eine Freigabe vom Amtsgericht vor, die der Kunde selbst beantragt hat! Dann müssen wir das auch auszahlen.
Denn grundsatzlich ist Gehalt, das gebucht wird, sofort pfändbar ohne entsprechende Freigabe.
Zumindest ist das bei uns so.

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Was wäre, wenn ICH hier Admin wäre!? *lol*


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 10:48
@neo

nicht so bei uns ;-)deswegen hab ichs ja geschrieben.

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Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 11:42
@ robby

aber neo hat recht...die 7 Tage Frist gilt nur bei Sozialgeldern ja und wir sagen unseren Kunden das sie eben diesen Freigabebeschluß vom Amtsgericht brauchen wenn es sich um Gehalt handelt...dabei ist es egal ob das Konto im Soll oder Haben ist...denn die Pfändungfreigrenze richtet sich ja nach dem Familienstand, Kindern und dem Einkommen usw...ist ja kein Pauschalbetrag

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 11:58
@nici
bei fast allen unsere leuten haben die arbeitgeber einen ausschluss der verpfändung von lohn und gehalt in ihren verträgen.
und was soll ich sagen: ich mach die verträge nicht.

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Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:00
ha...der groschen...äh die 5cent sind gefallen.
weiß jetzt von was ihr redet. hab ja die ganze zeit an was anderes gedacht.
hmm....bei uns ist das was ihr meint fast tägliches geschäft.

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Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:01
@ robby

das versteh ich jetzt aber nicht??
wenn ne Pfändung auf ein Konto eingeht ist das ja nicht unbedingt ne Gehaltspfändung sondern die gilt ja für das Konto und somit alle Eingänge

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:13
@nici
siehe meine erkenntnis über dir

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Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:15
@ robby

ok jetzt sind wir uns wieder einig ;-))

hmm aber das is leider nicht nur bei euch tägliches Geschäft...

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:16
Eine Lohnpfändung bekommen wir ja auch gar nicht mitgeteilt als Bank. Die richtet sich direkt an den Arbeitgeber und der hält somit den pfändbaren Teil ab.

Sehen Arbeitgeber aber echt ungern.

Kann man ja auch verstehen!

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Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:20
@ neo

ja der robby braucht nur manchmal etwas länger ;-))

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:28
@ Nici:

Ich merk`s schon! *fg*

Aber wie war eigentlich Herrmanns Frage nochmal? Ich habe sie schon wieder vergessen! Hat sie jetzt mal jemand beantwortet und nicht wie Robby gleich eine Gegenfrage gestellt?

Find eich sowieso mal voll cool, dass Herrmann mal ne Frage hat und nicht nur Antworten gibt!
Vielleicht will er uns auch nur beschäftigen! *g*

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Nici01
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Verfasst am: 26.10.2006 12:31 - Geaendert am: 26.10.2006 12:32
@ neo

also soweit ich das mitbekommen habe wollte Hermann wissen ob die Kunden nun den Antrag beim Amtsgericht stellen müssen...
Die Antwort: JA müssen sie.

ach ja der Robby antwortet immer mit Gegenfrage ;-)))

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:48
@ nici:

Das ist gut zu wissen!

Naja, Herrmanns Frage war dann wohl schon in meinem ersten Post beantwortet! Da hatte ich das geschrieben, obwohl ich eigentlich nur auf Robbys Frage geantwortet habe!

Gut, zwei fliegen mit einer Klappe!

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Verfasst am: 26.10.2006 12:54
@nici
aber auch nur weil heut mit dem falschen bein aufgestanden bin und wohl was falsches geraucht habe ;-))

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Verfasst am: 26.10.2006 12:56
@neonici

jaja macht euch lustig.

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Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 12:59
@ robby

hmm na ich mußt mich ja noch an dir rächen weil du gestern einfach gegangen bist ;-)
weißt doch wie es gemeitn war *fg*

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.10.2006 13:03
@nici
da warst du ja längst weg als ich gegangen bin.

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