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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Erneute Legitimation bei Kontoeröffnung?
 
Brook
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.10.2006 17:15
Hi,
ich habe eine Frage aus der Theorie, worüber ich mich heute etwas mit meiner Kollegin gezofft habe. ;-)

Sagen wir ich kenne eine Kundin persönlich, also weiß, dass die Frau die vor mit steht die Frau Meier ist.
Frau Meier ist Kundin der Bank und möchte ein zweites Konto eröffnen. Ich sehe, dass ein Perso von Fr. Meier im System erfasst ist, aber seit einiger Zeit (1-2 Jahren) abgelaufen ist. Fr. Meier hat keinen aktuellen Ausweis dabei.

Darf ich jetzt für Fr. Meier ein Konto eröffnen? Meine Kollegin meint ja, denn Fr. Meier ist ja persönlich bekannt und hat sich schon mal irgendwann legitimiert - egal ob der erfasste Ausweis schon lange abgelaufen ist.

Ist das - theoretisch - okay?

Vielen Dank im Voraus!
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.10.2006 17:39
also

- unser system würde eine kontoeröffnung nicht erlauben, weil erkannt wird dass der ausweis abgelaufen ist.

- in der praxis würde ich allerdings (wenn ich die kundin kenne) die ausweisdaten anpassen, sodass ich weiter machen kann. unter der vorraussetzung, dass ich den ausweis schnellstmöglich nachgerreicht bekomme
Brook
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 13.10.2006 18:15 - Geaendert am: 13.10.2006 18:16
Danke schonmal für die Antwort!

Vom unserem System her geht das schon, ich gebe dann "Legitimation fehlt" an, damit wird automatisch eine Kontosperre "fehlende Legitimation" eingetragen und der Kunde kann nicht auf das Konto zugreifen, bis die Sperre draußen ist, sprich der Ausweis vorliegt.

Oder ich gebe (lt. meiner Kollegin hätte ich das in diesem Fall tun sollen) "persönlich bekannt und bereits legitimiert" an und die Legitimation geht durch - ich bin mir aber nicht so sicher, ob der Computer mir das wirklich durchlässt.

Was aber meine Frage ist: Ich sowas rechtlich richtig, oder brauche ich für Kontoeröffnungen immer eine aktuelle gültige Legi, auch wenn der Kunde persönlich bekannt ist?
Und wenn: Wo steht das? (Gesetzestext, Lehrbücher, Grill...)
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2006 04:40
Eine Antwort aus der Praxis unter Berücksichtigung von männlicher Logik (soll kein Angriff auf das Weibsvolk sein):

Wenn du die Kundin kennst, ein gültiger Ausweis bei der Erstlegitimation vorlag und sie ein zweites Konto eröffnen will lässt du die alten Ausweisdaten im Pc und gibst den Vermerk persönlich bekannt und bereits legitimiert bei Kto Nr sowieso ein.

Unser System hats genommen soweit ich mich erinnern kann und von Sicht der Revision war es okay.

Viele Grüße
 

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