Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 39
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Bruttoeinkommen/zu versteuerndes Einkommen!
 
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2003 13:10
Wo liegt da nochmal der Unterschied.
Komme damit immer wieder ins Schleudern.
Wer kann helfen?

MfG

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2003 14:30 - Geaendert am: 07.01.2003 18:14
Summe der Einkünfte
./. Sonderausgaben
./. außergewöhnliche Belastungen
= Einkommen
./. ....
= zu versteuerndes Einkommen

Das genaue Schema unter:
http://people.freenet.de/unternehmensberater/Gesamtbetrag.htm
Bunnyjumper
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2003 15:29 - Geaendert am: 07.01.2003 15:30
Bruttoeinkommen - eventuelle Steuerfreibeträge = zu versteuerndes Einkommen
Thomas19HB
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2003 15:48
danke danke!
Weiß auch nicht, wieso das nicht in meine Birne will :-)

MfG

karo78
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2003 17:59
Hallo Thomas,

im Einkommensteuerrecht gibt es den Begriff "Bruttoeinkommen" nicht. Geht man z.B. von einem Arbeitnehmer aus, der Gehalt bezieht, ist der umgangsprachliche Begriff "Bruttoeinkommen" noch am präzisesten mit dem Begriff "Einnahmen" im EStG zu umschreiben.

Einnahmen ./. Werbungskosten = Überschuss (z. B. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit)

Die "Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit" ist eine von sieben Einkunftsarten nach dem EStG, die als "Summe der Einkünfte" zusammengefasst werden. Zum "zu versteuerndes Einkommen" gelangt man dann mit dem Schema von Herrmann (siehe oben).
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse