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Fragen zur 1,6,32,45 u. 55
 
HaMsTeRbAcKE
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.09.2006 00:17
Also ihr lieben Wissenden, erklärt mir doch mal bitte was es mit o.g. Aufgaben auf sich hat! Ist das nicht der totale Sch****
in Aufgabe 1 lautet es ja, dass der Freund vom Max zum TV benannt wurde, warum zum Teufel muss er nun nicht einfach nur seine blöde Vollmacht (Lösung 1) vorzeigen?
Nr.6)
warum nicht Lösung 2? bin der Meinung das da mal was war..... weiß nicht mehr wo, aber ne Begründung wäre nicht schlecht!
Nr. 32
für mich vollkommener Schwachsinn....schon alleine die Frage ist dooooof! Begründung ist vollkommen unlogisch bezogen auf den Fall, hätte mich für die Nummer 2 entschieden. Was sagt ihr dazu? Ganz nach dem Ausschlussprinzip. Die IHK nimmt doch sonst auch alles immer so genau.... das wörtchen "dürfen nicht auszahlen" stört mich unter der Musterlösung, klar dürfen wir, wir müssten nur nicht, oder???
Nr. 45
ich brauch einfach nur eine Begründung dann wäre es schon okay. Ich hätte ja auf die Nr. 4 getippt!
Nr. 55
Ich bin mir zu 99% sicher, das genau die gleiche Aufgabe schon mal in einer alten ZP vorkam, und zwar mit der Lösung Nr. 2, habe keine Lust diese herauszusuchen, aber bin mir sehr sehr sichter, ehrlich,
also- warum Antwort 2?

Ich danke euch für eine konkrete Antwort!!!!
nemesis6689
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 09:47
Jo, dann geb ich mal meinen Senf dazu.
Aufgabe 1 hab ich 4, weil man ohne Gerichtliches Vollstreckerzeugnis nix machen kann. Ne Vollmacht müsst über den Tod hinaus sein. Hätte da stehen müssen. 1 falsch. Abschrift des Testaments, völliger Stuss, dann hat er halt eins. Vollmacht aller Erben bringt ihm auch nichts. (Gericht muss zustimmen, da er ja sich mit dem Geld aus dem Staub machen könnte. )4 is meiner Meinung nach richtig.
Bestallungsurkunde braucht man glaub ich wenn du für behinderte die Vermögensangelegenheiten machen musst.
AUFGABE 6
Klare Sache. Wenn jemand z.B. ne Änderung in den AGB´s nicht mag , muss man des Konto auflösen. Wenn er noch keins hat und dagegen was sagt, kriegt der Kerl halt kein Konto. Ganz sicher.
AUFGABE 32:
Sparbuch = Legitimationspapier. Wenns die Ehefrau is, kein Problem Auszahlung. Hab nachgefragt. 1 ist richtig.
AUFGABE 45:
Ich hätt auch gesagt 4. Ein Testament ist erst dann hieb und stichfest, wenn es ein Notar beglaubigt hat.
AUFGABE 55:
Herabsenkung der Raumtemperatur. 3 ist richtig.
Kam mal dran, 3 korrekt.
Im klartext heißt das, die Heizung ausmachen spart Geld und man verbraucht nicht so viel Öl/Holz, was Umweltschonend ist.
Kläranlagen sind seit 1986 ind ganz Deutschland umweltfreundlich, da Bakterien die Stoffe zersetzen.
Somit gibt es keine umweltschädliche Kläranlage
Hoffe, ich war ne Hilfe
geiga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 19:56
also
1.
ist glaube geklärt

6.
muss ich leider widersprechen: die 2 ist richtig !
Der Rest ist absoluter Schwachsinn und man kann definitiv immer individuell etwas vereinbaren was von den AGB‘s abweicht - wenn man die nicht unterschreibt wird nicht gleich das Konto aufgelöst und man darf es auch eröffnen. Es sind lediglich vorgeschlagene Vertragsbedingungen, die auch abgeändert werden können.

32.
Du kannst schuldbefreiende maximal die 2000€ im Monat bei gesetzlicher Kündigungsfrist auszahlen. Demnach sind alle Antworten außer die 4 Schwachsinn!
Die 3750 € darfst du ihr nicht auszahlen - maximal 2000€ - demnach ist die 4 richtig.

45.
da bin ich definitiv der Meinung, dass die 2 stimmt.
1. wird schriftlich gemacht
3. weiß ich net wirklich, ist aber Stuss
4. du kannst auch ein eigenhändiges Testament machen - dies ist ja auch nicht beglaubigt !
5. bei Gesellschaftverträgen ist eine notarielle Beurkundung nötig: Die Leute müssen quasi noch einmal alles vorgelesen bekommen und der Notar muss bezeugen, dass die Leute auch den Inhalt wirklich kennen und sich quasi der Konsequenzen bewusst sind.
Demnach bleibt nur noch 2. übrig.

55.
Dass 1,4 und 5 falsch sind, dürfte ja klar sein.
2. ist schon deswegen falsch, da in der Aufgabe nach einem DIREKTEN Beitrag gefragt ist. Wenn wir der Gemeinde einen Kredit dafür bewilligen, so leisten wir den Beitrag ja lediglich indirekt - was es mit der Begründung von nemesis auf sich hat weiß ich net, aber da sowas wohl nicht von uns vorausgesetzt werden kann, denke ich, dass es an dem Wörtchen direkt liegt.
Demnach muss es Antwort Nr 3 sein. Die Begründung dafür bzgl Rohstoffe ist vollkommen richtig *denk*


Ich hoffe mal, dass du nun Begründung genug hast *G
Tresenpony06
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2006 20:15
Hi,

eigentlich sollten wenn es um Erbfälle geht alle Alarmglocken bei Dir angehen, denn wenn Du Auskünfte an die falschen Personen weitergibst können die Dich ohne Weiteres verklagen. Also am Besten, sach erstmal nix.
Ausserdem weisst Du doch in diesem Fall nicht mal wer alles Erbberechtigt ist! Daher bringt auch ne Vollmacht nichts, denn die kann von jedem Erben alleine sofort widerrufen werden. Also ist Lösung 1 schon mal völlig falsch.
Denke weil er zum Testamentsvollstrecker benannt wurde muss Nr 4. die richtige Lösung sein.
Nr.5 is auch quatsch, denn das Ding heisst für Nachlassverwalter Bestellungsurkunde! Bestallungsurkunden gibts bei unter Betreuung stehenden Kunden!
Bei Nr. 32 habe ich 4 gewählt, weil das Sparbuch zwar ein qualifiziertes Legipapier ist und wir so die 2000€ versprochene Leistung auszahlen dürfen, aber noch lange nicht müssen und alles was darüber ist dürfen wir auch nicht!
Nr 45 ist Lösung 2 da gibts nichts zu rütteln, denn ich hab Jura 4 Sem studiert :o). Nr 55 ist 3, alles andere ist Humbuck!
Lieben Gruss
Tresenpony06
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2006 20:18
Lieben Leute ein Testament muss notariell beurkundet werden und nicht beglaubigt! 1000% Anmeldung zur Eintragung! :o)Steht aber auch in AWL Büchern wortgenau so drin!
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 21:07 - Geaendert am: 28.09.2006 21:10
zu Aufgabe 45:
Hier stimmt die vorlaufige Musterlösung nicht:
Antwort 2 ist richtig:
§ 12 HGB (1) Die Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sowie die zur Aufbewahrung bei dem Gerichte bestimmten Zeichnungen von Unterschriften sind in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Antwort 5 ist falsch:
§ 2 GmbHG: Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form.
HaMsTeRbAcKE
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.09.2006 21:44
mal ne Frage, wird dann so ne Aufgabe neutralisiert oder werden 2 Antworten zugelassen oder oder oder????? ich meine wenn die musterlösung unserer Freundin, der IHK nicht korrekt ist?

danke schon mal für die zahlreichen Antworten :-)
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 21:52 - Geaendert am: 28.09.2006 21:54
Die vorläufigen Musterlösungen werden berichtigt, wenn eine falsche Lösung angegeben war. Sind mehrere Lösungen richtig, werden alle richtigen Lösungen als richtig gewertet. Ist eine Aufgabe unklar oder missverständlich gestellt, wird sie aus der Wertung herausgenommen und jeder bekommt die Punkte dieser Aufgabe (das Erreichen von 100 Punkten muss weiterhin möglich sein).
nemesis6689
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2006 11:22
Und warum brauch ich keine notarielle Beglaubigung für ein hieb- und Stichfestes Testament?
So kann es ja immer wieder angefochten werden.
Wenn es notariell beglaubigt ist, heißt es doch, dass die Echtheit sichergestellt wird.
oder doch nicht?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.09.2006 11:43
§ 2247 BGB Eigenhändiges Testament

(1) Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Ludi7787
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 29.09.2006 16:07
Bei Aufgabe 6 ist zu 110% Antwort 1 richtig.
Wenn jemand den AGB nicht zustimmt gibts kein Konto. ENDE
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.09.2006 18:34
Das Original des Testaments wird beim Nachlassgericht hinterlegt. Der Rechtspfleger des Nachlassgerichts erstellt eine Kopie und beglaubigt sie. Außerdem erstellt er ein Eröffnungsprotokoll.
gruendello
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.09.2006 19:40
zu Aufgabe 55:

Wenn ich noch ganz klar im Kopf bin ist es doch so:

Absenkung der Raumtemeratur z.B. im Sommer bedeutet:

Klimaanlage an!!!!!! = STROM verbrauch!!!

total schwachsinnig die Antwort!! Klar auf den Winter bezogen logisch, aber wir reden von 365 Tagen im Jahr!!!!

Deshalb hab ich mich für Antwort 5 entschieden!!!

Wer es kalt/ warm haben möchte kann die Klimaanlage nutzen wer nicht der nicht!!! Und es ist keine riesen Anlage auf dem Dach die Massen an Strom frisst!!!!!

Erbitte eure/ihre Meinung!!
geiga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.09.2006 20:30
Ich würde mal eher sagen, dass mit Absenken der Raumtemperatur gemeint ist, dass du net abends die Heizung auf volle Pulle andrehst, etc.
Dadurch sparst du dann natürlich wieder Rohstoffe und schonst die Umwelt.

Die Klimaanlage verbraucht, von dir selbst gesagt Strom - also ist Antwort 5 vollkommener Stuss !


Ach und bezüglich Nr 6:

Geh mal zu irgendeiner Bank in normalen Klamotten und versuche ein Konto zu eröffnen.
Weigere dich die AGBs zu akzeptieren - nach einigem Zögern werden sie das Konto wohl trotzdem eröffnen.
Es geht doch alleine darum, dass es gesetzlich gesehen möglich ist auch ein Konto zu eröffnen wenn jemand nicht die AGBs akzeptiert.
Wozu stehen denn sonst Individualvereinbarungen ÜBER den AGBs ??? Wohl damits dann auch kein Konto gibt, da etwas anders geregelt ist,.......
Absoluter Schwachsinn, zumal Aussage Nr 2 mehr als korrekt ist.
 

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