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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Welcher Steuersatz bei welchem Einkommen???
 
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2006 20:35
Hallo,

kennt von euch jemand eine Seite, wo ich das auf einen Blick sehe oder wo es vielleicht eine Formel dazu gibt.
Mercy für die Hilfe und viele Grüße vom

Powerbabe
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.09.2006 20:51 - Geaendert am: 25.09.2006 20:53
EStG § 32a Einkommensteuertarif
(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen.
2Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen
1. bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag): 0;
2. von 7.665 Euro bis 12.739 Euro: (793,10 x y + 1.600) x y; *)
3. von 12.740 Euro bis 52.151 Euro: (265,78 x z + 2.405) x z + 1.016; *)
4. von 52.152 Euro an: 0,45 x x - 8.845. *)
<3>"y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <4>"z" ist ein
Zehntausendstel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <5>"x" ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. 6Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.

Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/gesamt.pdf
Anaid
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.09.2006 10:16
alles klar;-(
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.09.2006 10:18
Richtet sich der Steuersatz nicht auch nach der Steuerklasse???
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.09.2006 14:05
Der Steuersatz richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen!
Steuerklassen gibt es, weil der Arbeitwsgeber das zu versteuernde Einkommen nicht kennt, sondern die Steuer nach dem Bruttoeinkommen festlegt. In den einzelnen Steuerklassen sind nun für die unterschiedlichen Personenkreise die entsprechenden Pauschalen berücksichtigt, die das zu versteuernde Einkommen mindern.
 

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