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ZP Thema Bausparen
 
Diary_of_Jane
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 10:49
hola ihrs.

noch mal ne frage zur zp:

also da sind eheleute die ein zu versteuerndes jahreseinkommen von 40.000 EUR haben (damit steht ihnen ja keine AN zu sondern nur wohnungsbauprämie zu sie legen ihr geld in einen bausparvertrag an)
Jährliche sparleistung ist 2000 EUR und davon vermögenswirksam angelgt sind 960EUR wieviel wohnungsbauprämie bekommen die?

die musterlösung ist 90EUR
darauf komme ich aber nicht die bekommen doch theoretisch nur 8,8% auf 512EUR sind bei mir 40,06 EUR

gruß
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 10:54
Es sind aber Eheleute deswegen bekommen die die Förderung auf 1.024,00€.

Also 1.024,00€ * 8,8%= 90,112€
Diary_of_Jane
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 10:57
aber die antwort ist glatt 90
ist das bei der AN nicht so das das verdoppelt wird?
weil bei der nächsten aufgabe ist das mit AN
bei eheleuten und da ist 42,3 richtig ( also 9% auf 470)
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 11:12
Ich habs dir jetzt mal rauskopiert:

"Die Wohnungsbauprämie:

Für ihre Einzahlungen auf einen Bausparvertrag können prämienberechtigte Bausparer auf Antrag eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 % der begünstigten Sparzahlungen erhalten. Der prämienbegünstigte Höchstbetrag beträgt für Alleinstehende 512 EUR, für Verheiratete 1.024 EUR. Prämienberechtigt sind alle unbeschränkt einkommensteuerpflichigen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind. Die Beantragung erfolgt auf einem gesonderten Formular, das die Bausparkasse dem Sparer zusendet. Dieses muss er ausgefüllt bis spätestens zum Ablauf des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt, bei seinem Kreditinstitut einreichen. Das Kreditinstitut leitet das Formular an die Bausparkasse weiter. Die Bausparkasse prüft anhand der Angaben im WoP-Antrag, ob eine Wohnungsbauprämie ermittelt werden kann. Die Prämie wird schliesslich gesondert vorgemerkt und bei Fälligkeit des Bausparvertrages ausgezahlt.

Die Einkommensgrenze des zu verteuernden Einkommens beträgt 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete.


Arbeitnehmersparzulage:

Für seine vermögenswirksamen Leistungen erhält der Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 10 % aus maximal 480 EUR jährlich. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen im Jahr der Anlage bei Alleinstehenden 17.900 EUR bzw. 35.800 EUR bei Verheirateten nicht überschreitet. Die Arbeitnehmersparzulage muss beim zuständigen Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung jährlich beantragt werden. Ausgezahlt wird die ASZ entweder nach Ablauf der Bindungsfrist, nach Zuteilung oder nach einer vorzeitigen unschädlichen Verfügung (mehr unter "Staatliche Sparförderung nach dem 5. VermBG").


Ich hoffe, das hilft dir!

es gibt da auch einen schönen Artikel, wenn du über die Suckfunktion reingehst. ->"DerBausparvertrag"
Diary_of_Jane
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 11:17
danke schonmal
aber ich glaub ich bin grad total neben der spur
also
es sind doch bei der AN
beim baussparen 9%
bei wertpapieren 18%
und wohnungspauprämie 8,8% oder hat sich was geändert?
Mandy87
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 11:59
Ja, die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % und Arbeitnehmersparzulage 9%.

der artikel ist ein wenig veraltet
 

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