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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung Firmen!
 
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.09.2006 09:18
Hallo zusammen,

hab folgendes Problem.
Lern gerade auf die Zwischenprüfung und blick das mit der Kontoeröffnung noch nicht so ganz.
Wer darf bei den einzelnen Firmen (AG, GmbH, KG, OHG) Konten eröffnen bzw. den Eröffnungsantrag unterzeichnen????

Bei welcher Rechtsform dürfen auch Prokuristen alleine den Antrag unterschreiben???

Vielen Dank schon mal für Eure Mühen.

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Sera
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.09.2006 10:28
Also

OHG- alle Gesellschafter einzeln
KG- Komplementär
GmbH- Geschäftsführer
AG- Vorstand

oder bei allen der Prokurist mit Einzelverfügungsberechtigung

GmbH und Co KG- Geschäftsführer der GmbH
daria85
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.09.2006 10:34
also ich versuche dir mal zu helfen

Bei der OHG gilt die Einzelvertretungsmacht, soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist. D.h. also, dass die geschäftsführer die OHG nach auißen hin alleine vertreten dürfen und somit auch alleine ein Konto eröffnen dürfen.

Bei der KG sind nur Komplementäre zur Vertretung der Gesellschaft nach außen hin berechtigt. Auch hier gilt die Einzelvertretungsmacht, soweit vertraglich nichts anderes geregelt ist.Kommanditisten sind von der VErtretung nach außen hin ausgeschlossen.

Auch bei der PArtnerschaftsgesellschaft gilt die Einzelvertretungsmacht.


Bei der GmbH wiederum gilt die Gesamtvertretung. D.h. alle Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen hin gemeinsam, es sei denn es gibt eine vertragliche Regelung.

Bei der AG und der eG gilt ebenso die Gesamtvertretungsmacht. Heir allerdings wird die jeweilige Gesellschaft von den Vorständen vertreten.
Ebenfalls gilt auch bei der Gbr die Gesamtvertretungsmacht.

Abweichunngen der Vertretung nach außen hin müssen im HR eingetragen werden.

Prokuristen dürfen auch ein Konto für die Gesellschaft eröffnen. HIer muss aber darauf geachtet werden welche Prokura erteilt wurde.

Bei der EInzelprokura darf der Prokurist alleine das Konto eröffnen.
Bei der Gesamtprokura darf der Prokurist nur gemeinsam mit einer anderen vertretungsberechtigten Person (z.B. Geschäftsführer der GmbH) ein Konto eröffnen.


So ich hoffe dass das einigermaßen verständlich ist

lg
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.09.2006 10:35
bei der GmbH
GmbH & Co.KG, AG, KG:
alle zusammen oder kann auch jeder einzeln?

Geht auch eine Mischform;
sprich ein Geschäftsführer + Prokurist???

DANKE

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FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.09.2006 10:40
Mega-Erkärung Daria, vielen Dank.
Jetzt hab ichs endlich mal verstanden.
Schönes Wochenende euch allen!

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