ich bin heute etwas über die Berechnung von VZ bei Spareinlagen gestolpert:
Wenn ein Kunde sagen wir am 01.09. zu mir kommt und möchte 12000€ von seinem Sparbuch (2%) mitnehmen, dann rechne ich (12000 - 2000 Freibetrag)*0,5*90 / 360*100. Soweit klar.
Sagen wir aber, der Kunde kündigt am 01.09. die Spareinlage, kommt aber schon am 08.09. und möchte über die 12000€ verfügen. Muss ich jetzt die VZ für 90 Tage berechnen oder nur für die verbleibenden 83 Tage?
Im Buch "Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse" (Grundmann, Aufgabe II-51) wird hier "platt" mit 90 Tagen gerechnet, ich hätte es jedoch anders gemacht.
Das wäre dann aber nicht die 90-Tage-Methode, sondern die Staffel-Methode:
Für die Berechnung von Vorschusszinsen gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden:
* Staffelmethode:
Bei der Berechnung wird die Tatsache berücksichtigt, dass nach Ablauf jedes Kalendermonats erneut 2.000 EUR kündigungsfrei verfügbar sind.
* 90-Tage-Methode:
Auf den Betrag, der den Freibetrag von 2.000 EUR übersteigt, werden für 90 Tage Vorschusszinsen berechnet.