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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

90-Tage-Methode
 
Brook
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.09.2006 12:52
Hi,

ich bin heute etwas über die Berechnung von VZ bei Spareinlagen gestolpert:

Wenn ein Kunde sagen wir am 01.09. zu mir kommt und möchte 12000€ von seinem Sparbuch (2%) mitnehmen, dann rechne ich (12000 - 2000 Freibetrag)*0,5*90 / 360*100. Soweit klar.

Sagen wir aber, der Kunde kündigt am 01.09. die Spareinlage, kommt aber schon am 08.09. und möchte über die 12000€ verfügen. Muss ich jetzt die VZ für 90 Tage berechnen oder nur für die verbleibenden 83 Tage?

Im Buch "Zwischenprüfungstraining Bankfachklasse" (Grundmann, Aufgabe II-51) wird hier "platt" mit 90 Tagen gerechnet, ich hätte es jedoch anders gemacht.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2006 12:56
Natürlich nur für die verbleibenden Tage der Kündigung, die er nicht eingehalten hat!

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Was wäre, wenn ICH hier Admin wäre!? *lol*

Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2006 12:58
Genau, denn es sind ja schon einige Tage der Kündigungsphase verstrichen!
JessiLee83
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.09.2006 07:17
Und immer dran denken, dass der Freibetrag jeden Monat da ist....
Brook
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.09.2006 13:26
Das wäre dann aber nicht die 90-Tage-Methode, sondern die Staffel-Methode:

Für die Berechnung von Vorschusszinsen gibt es zwei unterschiedliche Berechnungsmethoden:

* Staffelmethode:
Bei der Berechnung wird die Tatsache berücksichtigt, dass nach Ablauf jedes Kalendermonats erneut 2.000 EUR kündigungsfrei verfügbar sind.
* 90-Tage-Methode:
Auf den Betrag, der den Freibetrag von 2.000 EUR übersteigt, werden für 90 Tage Vorschusszinsen berechnet.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=9&artikelid=20

Oder sehe ich das falsch?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2006 13:31
Nein, das ist so richtig!
In der Prüfung wird die 90-Tage-Methode, die auch EDV-Methode genannt wird, verlangt.
 

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