*bisschen verwirrt* |
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Verfasst am: 18.09.2006 19:15 |
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Hallo ihr,
ich bin gerade ein wenig verwirrt.Kann es bei einem Konto mehr als 3 Kontoinhaber geben??Nee,oder??Höchstens zwei,z.B bei einem UND-oder ODER-Konto,nicht wahr??Wenn ich jetzt z.b. jemanden auf meinem Konto bevollmächtige,dann unterschreib nur ich ALS Kontoinhaber und nicht der Bevollmächtigte (als Kontoinhaber 2),oder??
*bin jetzt ein wenig durcheinander* |
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Verfasst am: 18.09.2006 19:29 |
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Klar kann ein Konto mehr als zwei Inhaber haben. Warum nicht?
Die Bank-EDV mag nicht darauf ausgelegt sein und es ist vielleicht kein Geschäft, das jeden Tag vorkommt, aber rechtlich ist das kein Problem.
Auch praktisch kommt das durchaus vor (z.B. Mietkautions-Sparbuch einer Dreier-WG.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 19.09.2006 08:34 |
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Normal wird bei einem Mietkautionkonto ein Kontoinhaber erfasst, auch wenn es eine WG ist! |
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Verfasst am: 19.09.2006 11:55 |
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Wenn alle drei Gläubiger sein wollen, was absolut normal sein kann (müssen ja nicht die besten Freunde sein, können sich ja z.B. über eine Anzeige gefunden haben), dann wird mitnichten ein Kontoinhaber erfasst. Dies würde die Gläubiger-Positionen schließlich falsch darstellen.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 19.09.2006 15:16 |
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Erbengemeinschaft ist auch ein gutes Beispiel.
Ich habe eine Erbengemeinschaft mit 6 Kontoinhabern.
(Wer da ein UND-Konto macht ist selber schuld:-) |
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Verfasst am: 20.09.2006 07:14 |
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Ich habe auch Kunden, die zu viert ein Konto führen. Frag mich nicht, warum, aber ist so. Die Kontoeröffnung war ein Graus!!!! theoretisch ist es aber denkbar, dass unendlich viele Personen Kontoinhaber sind.... |
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