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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

VL-Anlage
 
norde83
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.09.2006 17:58
Moin!

Welche Gründe gibt es, um VL- Sparverträge (Bausparen und Beteiligungssparen) vorzeitig prämienunschädlich aufzulösen?

Es gilt doch sonst die 7 Jahresfrist, wobei das Einzahlungsjahr komplett zählt, auch wenn die Eröffnung bzw. erste Einzahlung im Dezember war?

Danke euch!

Gruß
Sven
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.09.2006 18:21
Eine zulagenunschädliche vorzeitige Verfügung ist möglich, wenn
• der Arbeitnehmer oder sein Ehegatte gestorben oder völlig erwerbsunfähig (95%) geworden ist,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung mindestens zwei Jahre seit dem Beginn der Sperrfrist vergangen sind,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,
• der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe einer nichtselbstständigen Tätigkeit eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen hat,
• Verwendung des Bausparguthabens für wohnwirtschaftliche Zwecke.
 

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