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kurz eine Frage..VZ!
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.09.2006 11:52
Hallo ihr,

wenn ich Vorschusszinsen berechnen möchte(z.B für 5000 Euro),dann rechne ich nur mit 3000 Euro,weil 2000 Euro ja frei sind,oder?
Bloß ich habe eine Aufgabe in meinem Hefter,da kündigt einer am 04.04 5000 Euro und verfügt schon am 02.05(1jährige K-frist).Da rechnen wir aufeinmal mit 5000 Euro statt mit 3000...warum?
DJ_Pjeer_de_Breeze
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.09.2006 11:54
also normaler weiße sind 2000 euro frei.
außer, wenn er den monat schon 2000 euro verfügt hat.

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1 2 3 ... GUDE LAUNE !!!
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Das leben ist vergänglich. Das Empire nicht!

FÜR DIE KRONE

Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.09.2006 11:55 - Geaendert am: 06.09.2006 12:07
Bei uns in der Bank is des so, dass nur bei 3monatiger Kündigungsfrist 2000 Euro frei sind, also bei dir auf 3.000 Euro VZ.

Bei 1-jährigen oder mit längeren Kündigungsfristen werden VZ ab dem 1. Euro erhoben.
Happy_Hypo
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.09.2006 12:02
Die Regelung, 2000€ frei ohne VZ gilt nur für sparkonten mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Für alles andere wird sofort VZ berechnet.

Viele Grüße
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.09.2006 12:31
Da hat der Happy Hippo aber Recht..
Und es wird dann VZ für die Zeit vom 05.05. bis 04.04. des nächsten Jahres berechnet...

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Enomis
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.09.2006 14:38
Die 2000,00 Euro sind nur bei Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist frei.
Bei anderen Kündigungsfristen entfällt die Regelung, dass 2000,00 Euro vorschusszinsfrei sind!
Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.09.2006 18:29
also ich kenn es auch so, dass die Freigrenze nur bei dreimonatiger Kündigungsfrist gilt.......also musst du die gesamten 5000 Euro als Rechengrundlage für die VZ Berechnung nehmen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.09.2006 19:16
Das ist keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag in Höhe von 2.000 €.
Genaueres kann man in den Sonderbedingungen für den Sparverkehr lesen. Die Bedingungen liegen in jedem Schalterraum auf.
Lovestern85
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.09.2006 19:31
sorry für den Ausdrucksfehler....natürlich ist es ein Freibetrag und keine Freigrenze
Perser_22
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.09.2006 12:29
erklär ma den unterschied zwischen freigrenze und freibetrag ;-)
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2006 14:03
Freigrenze: Z.B. bei Steuern: Kommst du über den Grenzbetrag, der frei wäre, musst du den kompletten Betrag versteuern, während du bei einem Freibetrag nur den Teil versteuern musst, der über den Betrag hinaus geht.

Verständlich?

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Lautern ist der geilste Club der Welt!

Perser_22
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.09.2006 15:31
für mich war es schon vorher verständlich.ich wollte eigentlich nur das lovestern mir das beantwortet,weil sie zwar hingeschrieben hat "natürlich....."aber es trotzdem nicht wusste ;-)
 

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