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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontobezeichnung die ZWEITE
 
gomellchristian
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.08.2006 22:50
Was ist hier nicht richtig?

Hanna Schweich, wegen Mietkaution (Vermieter: Eheleute Schibulski)

Danke
DieMietzi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.09.2006 10:08
das habe ich mich auch gefragt also bei der coolen hanna ist ist meiner meinung nach der zusatz in klammer
"vermieter" das mietkautionskto. wird ja vom vermieter für den Mieter geführt dann sollte es auch so da stehen ...
und mit dem Anwaltsmist hab ich keine Ahnung hab mich das aber auch schoon gefragt.
Ich glaube da es eine Partnergesellschaft ist steht da nur der Zusatz und Partner.
Aber sicher bin ich mir da nicht-sind meine persönlichen Vermutungen^^

*****Die Banane ist krumm-na und schmeckt trotzdem lecker.*****

Anubis
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.09.2006 12:04
Du gibst gar keine möglichen Antworten?!

Ein Mietkautionskonto kann auf den Vermieter oder den Mieter ausgestellt werden. Beide haben keinen extra Namenszusatz sondern werden nur mit der Sperre Mietkaution versehen.

—= Born as a slave, destined to lead =—

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.09.2006 13:01 - Geaendert am: 01.09.2006 13:02
Wenn der Vermieter die Kaution anlegt, muss aus der Kontobezeichnung ersichtlich sein, dass es sich nicht um Geld des Vermieters handelt.

Am einfachsten ist es, wenn die Kautionssumme auf ein Sparbuch des Mieters eingezahlt und das Sparguthaben dem Vermieter verpfändet wird. Dann kann der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters Geld abheben. Formulare für die Verpfändung führen alle Kreditinstitute. Diese Anlageform hat für den Mieter den Vorteil, dass er bei der Bank die Freistellung von der Zinsabschlagsteuer beantragen kann. Dies ist nicht möglich, wenn das Geld auf einem Konto des Vermieters liegt.

Quelle:
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk06_merkblatt-kaution-mietsicherheit.htm
 

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