Kontobezeichnung - warum? |
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Verfasst am: 31.08.2006 22:46 |
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Hi,
warum muss ein Konto unbedingt "Rechtsanwälte Dr. Klara Hoff und Partner" heißen und nicht:
- Anwaltssozietät Dr. Hof, Grund und Adam
- Dr. Klara Hof u. Partner
- Partnerschaftsgesellschaft Dr. Klara Hof
- Dr. Hof, Adam u. Grund Partnergesellschaft.
Die Namen sind aus ner Prüfungsaufgabe, also keine Kunden... ;-)
Dankke |
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Verfasst am: 01.09.2006 10:55 |
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Des hab ich mich auch bei der Aufgabe gefragt, ich hätte entweder
- Anwaltssozietät Dr. Hof, Grund und Adam (was ist eigentl. eine Anwalssozietät???)
oder
- Dr. Hof, Adam u. Grund Partnergesellschaft
genommen... |
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Verfasst am: 01.09.2006 10:58 |
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Wofür ist der Name in einer Prüfungsaufgabe so wichtig?
Ist doch egal was da steht oder?
Mal abgesehen davon ist der Name wie er in der Prüfung steht so aufgebaut wie man ihn auch meistens in der Praxis findet. |
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Verfasst am: 01.09.2006 11:09 |
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@ vw
Nö das ist nicht egal, denn genau dass ist die Frage!
Wie diese Kontobezeichnung richtig lautet...
Hab die auch leider falsch gelöst und weiß bis jetzt nicht warum... |
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Verfasst am: 01.09.2006 11:26 |
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Das Konto muss auf den Namen der Firma lauten. Wenn auf dem Briefkopf, im Handelsregister (oder wo die geführt werden ^^) der Name so steht muss das Konto auch so lauten. Ich habe auch noch nie die anderen Kontobezeichnungen gelesen die hier als mögliche Antworten angegeben waren, von daher bleibt nur die eine Antwort über. —= Born as a slave, destined to lead =— |
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Verfasst am: 01.09.2006 11:57 |
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Bei Freiberuflern muss in der Kontobezeichnug die Tätigkeit stehen. Da es sich zusätzlich noch um eine Patnerschaft handelt muss diese auch in der Kontobezeichnug vermerkt sein.
Bitte korrigiert mich, wenn falsch liege. ;-)
Lg
Lore |
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Verfasst am: 01.09.2006 12:21 - Geaendert am: 01.09.2006 12:30 |
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@Anubis
Eine Partnerschaft ist keine Firma.
Die Firma ist im HGB, die Partnerschaft im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz geregelt. |
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Verfasst am: 01.09.2006 12:25 |
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@ Hermann
Aber warum stimmt dann genau diese eine Lösung?
Könnten Sie das bitte kurz erklären? |
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Verfasst am: 01.09.2006 12:26 |
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Hallo Herrmann.
Vielen Dank für die Info. War mir nicht mehr sicher wo die geführt wird daher der Zusatz: (oder wo die geführt werden ^^). Man wird eben alt ... und die Ausbildung ist so lange her (4 Monate) :-)—= Born as a slave, destined to lead =— |
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Verfasst am: 01.09.2006 12:32 - Geaendert am: 01.09.2006 12:32 |
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§ 2 PartGG Name der Partnerschaft
(1) Der Name der Partnerschaft muß den Namen mindestens eines Partners, den Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft" sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten. Die Beifügung von Vornamen ist nicht erforderlich. Die Namen anderer Personen als der Partner dürfen nicht in den Namen der Partnerschaft aufgenommen werden.
Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/partgg/BJNR174410994.html |
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Verfasst am: 01.09.2006 12:34 |
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Ok dann ist klar, vielen Dank! |
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Verfasst am: 01.09.2006 12:35 |
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- Anwaltssozietät Dr. Hof, Grund und Adam
hier fehlt: Partner
- Dr. Klara Hof u. Partner
hier fehlt die Berufsbezeichnung
- Partnerschaftsgesellschaft Dr. Klara Hof
hier fehlt die Berufsbezeichnung
- Dr. Hof, Adam u. Grund Partnergesellschaft.
hier fehlt die Berufsbezeichnung |
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