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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Halbeinkünfteverf. Warum geht 2*FSA und nicht Dividende
 
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.08.2006 15:11
Hallo Leute,

ich hätt da ma jern an Problem:

Folgende Aufgabe:
Ein Kd. besitzt XY Aktien. Er erhält eine Dividendenausschüttung (Bar- od. Bruttodividende) in Höhe von 500 €. Das Volumen seines Freistellungsauftrags ist bis auf 200 € aufgebraucht. Wie viel KeSt und SolZ werden ihm abgezogen?

Üblicherweise wird dabei mit einer Verdoppelung des FSA, also wie folgt gerechnet:
500 € Ausschüttung
- (2 * FSA wg. Halbeinkünfteverfahren) - 400 € FSA
= 100 € zu versteuern

100 € * 21,1 % (KeSt u. SolZ) = 21,10 Steuerabzug

Was ich überhaupt nicht kapiere:
Warum kann ich nicht mit der Hälfte der Dividende rechnen (wie es ja das Halbeink.verf. nahe legen sollte)??!!
Wenn ich so rechne kommt immer nur die Hälfte d. Steuerabzugs heraus (wie im folgednen zu sehen ist)!

500 € Divdende -> 250 € steuerpflichtig (lt. HEKVerf.)
- 100 € FSA
= 50 € zu versteuern

-> Steuerabzug demnach: 50 € * 21,1% = 10,55 €

Richtig ist nur die erste Lösung. Ich verstehe bloß nicht, warum die zweite nicht (überein)stimmt!
Ich mache bestimmt irgendeinen depperten Denkfehler!!
Wer kann mir helfen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 15:57
Die Kapitalertragsteuer als pauschale Einkommensteuer beträgt nicht 20, sondern tatsächlich 40 %.
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.08.2006 17:26
hä?!?
Ich denk, die KeSt beträgt 20% (+SolZ). Für die Einkommensteuer ist doch nur der pers. Steuersatz maßgeblich, wobei die als Vorwegabzug gezahlte KeSt dann gegengerechnet werden kann.
Wieso kann bzw. muss ich auf einmal 40% abziehen??
Bin ich so deppert?

Hermman, hast du irgendeine Quelle, wo die Regelung mit den 40% KeSt als Einkommensteuer nachzulesen ist, oder hast du zusätzliche Infos für mich, warum das so ist?

Vielen Dank im voraus!!!

VG
Hinnerk
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 17:37
Bei der zweiten Rechnung musst du nur den ausgerechneten Steuerabzug *2 nehmen (10,55 * 2)=21,10 !!
Da du ja am Anfang die Dividende durch 2 geteilt hast.

Greetz Lrcoolk

PS: 40 % hör ich zum ersten Mal
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.08.2006 18:05
Sorry, aber warum muss ich am Ende mal 2 nehmen? Nochmal: Es gilt das Halbeinkünfteverfahren, daher muss ich nur die Hälfte versteuern. Weshalb muss ich das Ergebnis am Ende mal zwei nehmen? Die logischer Erklärung fehlt mir!

Noch etwas: Dieses Phänomen (2 versch. Lösungen bei den beiden Rechenmethoden tritt nur auf, wenn der FSA nicht ausreicht!
Anderes Bsp.:
500 € Dividende, 250 € verfügbarer FSA

1. Methode : Verdoppelung FSA:
500 € - 500 (2* FSA) = 0 € STeuerabzug

2. Methode:
500 € / 2 (HEK-Verf.) = 250 - 250 € FSA 0 = € Steuerabzug

-> passt!!!

Nur wenn der FSA nicht ausreicht, darf ich nur noch mit einer Verdoppelung des FSA rechnen. W A R U M ???

Sorry, falls hier einige den Eindruck haben, dass ich hartnäckig bin, aber ich möchte das gern verstehen!

Vielen Dank für eure Bemühungen Tipps im voraus!

VG
HInnerk
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 21:29
Die Kapitalertragsteuer beträgt 20 %.
dreamteam
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.08.2006 04:56
Bei der Bank wird gerechnet:

500 Dividende
- 400 Freistellungsauftrag (weil ja nur die Hälfte versteuert wird, für die komplette Höhe wäre ein FSt in Höhe von 250 notwendig => Halbeinkünfte => Hälfter versteuern, Hälfte geht auf den FSt)
= 100 Euro

Die Kapitalertragssteuer, die hier gezhalt wird, ist nur eine pauschale Vorauszahlung

In der Einkommensteuererklärung am Jahresende gibt der Kunde seine Dividende an:
500 Euro
davon die Hälfte, 250 Euro wird versteuert (Halbeinkünfte)
250 Euro
- Steuern (mit persönlichem Einkommensteuersatz)
- SolZ
= tatsächlich zu zahlende Steuern

pauschale Vorauszahlung > tatsächlich zu zahlende Steuern = Steuerrückerstattung

und umgekehrt

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2006 09:04
@dreamteam

wie kannst du dich um die uhrzeit noch auf sowas konzentrieren??
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.08.2006 09:04
@dreamteam:
Das sehe ich auch so, beantwortet aber leider nicht meine Frage.
Klar ist: Wir müssen unterscheiden, den Zeitpunkt der Ausschüttung, wo - falls kein FSA vorhanden ist - die KeSt als Steuervorauszahlung (Vorwegabzug) abgezogen wird und den Zeitpunkt der Steuererklärung, bei dem die endgültig zu zahlende Steuer festgesetzt wird.

Mir geht es nur um den Zeitpunkt der Ausschüttung bzw. die Berechnung des Vorwegabzuges von (KeSt und SolZ). Hier gilt doch auch schon das Halbeinkünfteverfahren, oder?!
Demnäch müsste ich bei der Berechnung die halbe Bruttodividende nehmen. Stattdessen wird aber der FSA verdoppelt (und es kommt ein anderes Ergebnis heraus -> siehe mein Eingangsbeispiel). In den Prüfungsaufgaben wird auch immer mit der Verdoppelung des FSA gerechnet. Warum erhalte ich nicht das gleiche Ergebnis, wenn ich mit der Hälfte der Dividende rechne? (Bzw. warum darf ich nicht so rechnen)?
(Vielleicht gibt´s ja auch eine mathematische Erklärung dafür)?

Das ist es, was ich nicht kapiere!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2006 09:30
Das Halbeinkünfteverfahren wirkt erst beim Steuerpflichtigen, wenn das Finanzamt die Einkommensteuer berechnet,

Schüttet eine AG Dividende aus, muss sie sofort 25 % Körperschaftsteuer (+ SoliZ) und auf dem Restbetrag 20 % Kapitalertragsteuer (+SoliZ) an das Finanzamt als Quellensteuer abführen.

Hat nun der Kunde einen Freistellungsauftrag erteilt, muss die Bank mit Hilfe eines Sammelantrags die zuviel gezahlte KESt vom Bundesamt der Finanzen anfordern.

Rein rechnerisch kommt man auf das gleiche Ergebnis, wenn man die Dividende halbiert und dann eben 40 % KESt abzieht.
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.08.2006 10:07
Erst einmal vielen Dank an alle, die mir helfen wollen!

Zitat Herrman: "Das Halbeinkünfteverfahren wirkt erst beim Steuerpflichtigen, wenn das Finanzamt die Einkommensteuer berechnet"

Aber das würde ja bedeuten, dass faktisch zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung (sprich bei der Berechnung der KeSt + SolZ) das HEK-Verf. noch nicht angewandt wird, oder?

Aber warum wird dann mit einer Verdopplung des FSA gerechnet?

Wenn jmd. z.B. 2.000 € Dividende erhält und 1.421 € FSA hat, wieviel bekommt er dann ausgeschüttet?
Wenn das HEK-Verf. hier noch nicht gilt, müsste er doch auf 579 € KeSt + SolZ abführen?!

Irgendwie bin ich jetzt völlig verwirrt :-P Irgendwie passt das alles nicht zusammen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2006 14:08
Der Freistellungsauftrag hat doch schon etwas mit der Berechnung der Einkommensteuer zu tun. Deshalb wird der Freistellungsauftrag nur mit der Hälfte der steuerpflichtigen Dividende belastet.
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.08.2006 14:29
@Hermann, vielen dank für deine Geduld und Mühe.

aber:
Zitat: "Deshalb wird der Freistellungsauftrag nur mit der Hälfte der steuerpflichtigen Dividende belastet".

Genau das sag ich ja die ganze Zeit, nur rechnen kann man es nicht so! (warum bloß nicht?)

Also nochmal: nach dieser Aussage würde bei einer Dividende von 500 € der FSA nur 250 € belastet. Wenn ich jetzt nur 200 € FSA habe, müssten für die verbleibenden 50 € 20% KeSt und SolZ berechnet werden. Stimmt aber nicht, den lt. Prüfungsergebnis unterliegen 100 € dem Vorwegabzug. (kommt heraus wenn man mit einer Verdoppelung des FSA rechnet).

Moment, ich glaube es dämmert langsam...
Das HEK-Verfahren gilt zum Zeitpunkt der Div.ausschüttung für Beträge innerhalb des FSA.
Darüber hinausgehende Beträge werden erst zum Zeitpunkt der Besteuerung mit dem HEK-Verf. berechnet.
D.h., für die verbleibenden 50 € kann es zum Zeitpunkt der Ausschüttung noch nicht angewendet werden, daher sind statt 50 -> 100 € mit KeSt und Solz zu belegen.
Aha!!!
Das müsste es eigentlich sein, oder?
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.08.2006 14:41 - Geaendert am: 30.08.2006 14:45
@hinnerk

Das HEV hat nur etwas mit der Nachberechnung des FA zu tun, die die Steuerschuld errechnet.

Wenn du die halbe Dividende nimmst hast du 40% Kest, rechnest du mit dem doppelten FSA, hast du 20 % Kest.
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.08.2006 14:46
Genau, Dividenden fallen nur zur Hälfte in den FSA, der Rest (was nicht mehr rein passt) muss voll versteuert werden!

desshalb ist es einfacher zu rechnen, 200 FSA*2=400
500Div-400=100 zu versteuern

als:
500/2=250
250-200FSA=50
50*2=100 zu versteuern
hinnerk
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.08.2006 14:54
Jo, jetzt hab´ ich endlich meine Erklärung, warum ich FSA*2 rechne.

Vielen Dank an alle für eure HIlfe!!!
 

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