Heterogenes Angebotsmonopol??? Gültigkeit der AGBs??? |
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Verfasst am: 07.07.2002 15:37 |
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Hallo ihr,
ich wünsch euch einen schönen Sonntag. Ich sitze gerade über meiner Hausklausur und ich hätte da ein paar fragen:
1. weiß jemand, was ein heterogenes Angebotsmonopol ist?
Zur auswahl stehen:
1. ein Anbieter in einem vollkommenen Markt
2. Viele Anbieter in einem unvollkommenen Markt
3. Ein Anbieter in einem unvollkommenen Markt
4. Ein Anbieter in einem teilvollkommenen Markt
5. Unvollkommener Markt von Männern und Frauen
Außerdem kann ich nirgendsfinden, in welcher Rechtsquelle die Voraussetzungen zur Gültigkeit der AGBs seit 1. 1. 2002 geregelt sind.
Entweder HGB, BGB, KWG, Abgabenordung oder Zivilprozessordung.
Oder weiß vielleicht jemand, welche Arten der Entlohnung neben stundenlohn und dem festen Gehalt sonst noch vorkommen? 3 weitere Formen.
Steh wie auf dem schlauch. Wär euch sehr dankbar, wenn ihr mir vielleicht helfen könntet.
Danke
Liebe Grüße
Bianca |
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Verfasst am: 07.07.2002 16:39 - Geaendert am: 07.07.2002 16:41 |
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Antwort 3 müsste korrekt sein: Heterogen = ungleichartig. Daher unvollkommen, weil ungleichartiges Angebot. Und Monopol!
Zwei zusätzliche Gehaltsformen fallen mir noch ein:
- Besoldung bzw. Alimente bei Beamten
- Provisionen
Gruß
Gupta |
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Verfasst am: 07.07.2002 17:12 |
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Die AGB-Regelungen sind seit der Schuldrechtsreform im BGB (Allgemeiner Teil Schuldrecht § 305 ff.) zu finden. |
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Verfasst am: 08.07.2002 06:25 |
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Guten Morgen ihr Lieben,
vielen vielen Dank für eure Hilfe,
hat mir schon sehr weiter geholfen und schon ist mein heutiger Tag gerettet.
Danke
Liebe Grüße
Bianca |
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