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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Bei Kontoeröffnung GmbH auf Legitimation verzichten?
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.08.2006 17:25
Habe im Vorbereitungsbuch von Grundmann und Rathner ne Aufgabe gehabt, wo ich fest der Meinung war, dass man bei einer Kontoeröffnung für eine GmbH einen aktuellen beglaubigten HR -Auszug benötigt + Legitimation des in dem Falle einzigsten Geschäftsführers.
Hinten im Lösungsteil stand aber, dass man darauf verzichten könnte!

Gab es da irgendwie ein Urteil?
Susann_84
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.08.2006 18:36
Ausnahme von der Pflicht zur Legitimationsprüfung:

Personen, die in öffentlichen Registern (Handelsregister) als Vertreter eingetragener Firmen oder Personen registriert sind
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2006 18:09
Hey Danke für die Antwort.

Aber ich Frage mich, wie das in der Praxis dann aussieht. Es kommt ein Geschäftsführer einer GmbH zu uns und will ein Konto eröffnen.Er sagt er heisst Mr. Meier

Im HR steht dann er ist alleine zur Kontoeröffnung berechtigt.

Dann kann ich auf eine Legitimation verzichten?

Da kann mir doch jeder erzählen, er wäre derjenige, der im HR steht.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2006 18:17 - Geaendert am: 28.08.2006 18:28
Weitere Ausführungen unter:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=11501&forumid=1

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Service/Downloads/Abt__I/Monatsbericht/14313__0,templateId=raw,property=publicationFile.pdf#search=%22GmbH%20Handelsregister%20Kontoer%C3%B6ffnung%20Anwendungserlass%22

http://www.antigeldwaesche.de/PDF-Dateien/Anwendungserlass zu %C2%A7 154 AO.pdf#search=%22bei%20Vertretung%20von%20Unternehmen%2C%20sofern%20schon%20mindestens%20f%C3%BCnf%20%22
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.08.2006 18:49
Danke Herrmann.

Habe das nun so einigermaßen kapiert. Das ist ja wirklich mit das komplexeste Thema bei einer Kontoeröffnung.

Mir kam es halt komisch vor, dass ich bei einer Firmenkontoeröffnung nur einen beglaubigten HR Auszug neuesten Datums haben muss, und wenn der Name der Person im HR wieder als Berechtigter auftaucht, ich keine Legitimationsprüfung vornehmen muss.


Da könnte man sich ja theoretisch einen von der Deutschen Post besorgen, sagen sein Name sei Klaus Zumwinkel und zack ist das Konto problemlos eröffnet.
 

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