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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kündigungsfristen
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.08.2006 17:16
Habe mal eine Frage


Und zwar wenn ich eine Kündigungsfrist beachten muss, wird dann der Tag der Kündigung bereits als 1. Tag der Frist mitgezählt, oder nicht?

Wenn es zB heisst bei einem Sparkonto

Kündigung zum 15.04 , dann dürfte doch der 15. nicht mehr mitgezählt werden ,weil der Betrag an diesem Tag frei ist. Also 14 Tage im April, 30 im März + 30 im Februar + 16 im Januar also muss der Kunde am 14.01 gekündigt haben. weil dieser Tag nicht nicht mitberechnet wird, dann 90 Tage Frist letzter Tag wäre der 14.04 und am 15. 04 wäre die Frist vorbei der Kunde kann verfügen?

Ist das Korrekt so?


Weil uns wurde gesagt, dass zB bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses es so ist, dass wenn es heisst Kündigung zum 15.04 , dass der 15.04 der letzte Arbeitstag wäre. Was ich unlogisch finde, normal müsste der letzte Arbeitstag der 14.04 sein.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2006 16:45
Keiner weiss es?
Metalhead
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2006 16:49
Also ich bin der Meinung dass der 15 in dem Fall mitzählt bin mir aber leider nur zu 70% sicher!
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.08.2006 16:52
Ich auch nicht, leider. Das sind so Aufgaben. die leicht klingen, aber garnicht so leicht sind.
Und bevor ich bei der bevorstehenden AP da Punkte verschenke, finde ich es lieber mal vorher heraus :-)
sunny_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 30.08.2006 16:55
glaub auch das der 15 mitzählt.

wenn ein Kunde eine 3-monatige Kündigungsfrist hat und am 01.01... kündigt dann kann er am 01.03.. verfügen..
Smartie_Martha
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 31.08.2006 10:44
weil wenn man so rechnet: heute 31.08 --> 3 Monate - wär dann der 30.11 bzw. 01.12.

also dann rechnet man doch den heutigen tag mit ein - so hab ichs gelernt.

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*~. Nichts ist so beständig wie die Veränderung .~*

ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.08.2006 14:34
Je nachdem,wie du es nimmst, wird der 15te mitgerechnet oder eben nicht.

Eins steht fest: wenn du ein Sparbuch zum 15.04. kündigst, dann kannst du am 15.04. auch schon verfügen.(vorauusgesetzt, es wurde am 15.01. gekündigt)

Ist also eine reine Sprach-Interpretationssache.

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Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

 

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