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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Rewe-Abschr. in der AP nun 20% oder 30% benutzen?
 
Blacktiger1983
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.08.2006 19:26
Was sollen wir denn in der nächsten Abschlussprüfung nun für einen degressiven Höchstsatz nehmen?

das doppelte vom linearen max. 20 %

oder das dreifache und max. 30 %


Was meint ihr?
tanja88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.08.2006 19:57
Hey,

Wir haben es immer mit 20% gelernt, wie kommst du den auf 30%???
Blacktiger1983
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.08.2006 19:58
Ja es gab halt ne Gesetzesänderung der neuen Bundesregierung rückwirkend zum 01.01.06 und befristet bis ende 07

Daher frag ich.
tanja88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.08.2006 20:00
Sorry, des hat man uns nicht gesagt... am besten du fragst mal deinen Lehrer, der kann dir das wahrscheinlich am besten beantworten, der muss sich ja auskennen...
Susann_84
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.08.2006 21:40
Hallo,

2001-2005 20% und 2006/2007 30%
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.08.2006 22:05
Wie schon richtig geschrieben werden in 2006/2007 mit 30 % abgeschrieben, max. dreifach linear.

Wir haben aber als Tip bekommen ,dass noch nie in einer AP zum aktuellen Jahresende abgeschrieben wurde. Es wurde immer zum Vorjahr abgeschrieben, also bei uns der AP Winter 06/07 sollte dann nur zum 31.12.2005 abgeschrieben werden. => also 20 % max. doppelt linear.

Greetz Lrcoolk
fusselfaden
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.09.2006 13:35 - Geaendert am: 24.09.2006 13:36
Hallo,

Auch wir hatten in unserer Klasse die Diskussion über den neuen Abschreibungssatz.
Einer unserer Lehrer sitzt im Prüfungssausschuss und der hat uns gesagt, wir brauchen uns keine Sorgen machen, da:

1. Bei aktuellen Gesetztesänderungen diesen Aufgaben die Prüfungskommision aus dem Weg geht. Also oft keine Aufgabe zu diesem Thema gestellt wird oder z.B. der geänderte Satz angegeben wird, da

2. Viele Berufsschullehrer erst viel später von den Änderungen erfahren (da sie sich nicht unbedingt laufend weiterbilden :> ) und somit nach dem Beschwerdeverfahren, das nach dem Prüfungstag beginnt, beide Rechenwege bepunktet werden.

Also keine Sorgen machen und wie gehabt weiterlernen.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2006 14:15
Interessant, welche Aussagen von angeblichen Mitgliedern der Prüfungskommission gegeben werden.

zu 1.: Hierauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen; wie in der Praxis sollte der aktuelle Gesetzesstand angewendet werden - Mehrfachwertungen können (!) erfolgen.
zu 2.: Pauschale Aussagen finde ich nicht gut; ich kenne in meinem Umkreis nur motivierte Kollegen, die sich ständig weiterbilden, da ansonst die Glaubwürdigkeit im Unterricht fehlt. Wie auch hier im Forum sind Lehrkräfte schon daran interessiert, Neuerungen an die Azubis weiterzugeben. Manchmal sind es auch die Lehrer, die den "Praktikern" Hinweise zu Änderungen geben. :-)

Der Prozentsatz der degressiven Abschreibung darf bei Wirtschaftsgütern, die
- vor dem 01.01.2001 oder
- nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008
angeschafft wurden bzw. werden, maximal das 3-fache des linearen Abschreibungssatzes und höchstens 30 % betragen.

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen dem 01.01.2001 und dem 31.12.2005 angeschafft wurden, beträgt die degressive Abschreibung maximal das 2-fache der linearen Abschreibung, höchstens 20 %.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2006 14:50
Auch Lehrer können Zeitung lesen. Um aktuelle Neuerungen zu erfahren, ist keine aufwendige Weiterbildung nötig. Welcher Lehrer möchte schon gern überholte Fakten weitergeben?

Der Grund, warum die IHK aktuelle Neuerungen nicht sofort in der Abschlussprüfung verlangt, ist ein anderer: Die Prüflinge, die in diesem Jahr die Prüfung ablegen, hatten das Thema Abschreibung auf Sachanlagen in der Unterstufe im Jahr 2005. Damals galt noch die inzwischen überholte Regelung.
Deshalb wird es wahrscheinlich auf dieses Wissen in der bevorstehenden Prüfung nicht ankommen, ähnlich wie in der Sommer-Prüfung:
In der Sommer 2006-Abschlussprüfung war nur nach dem maximalen Abschreibungsbetrag der Stühle gefragt worden, die geringwertige Wirtschaftsgüter waren. Nach dem maximal mögichen Abschreibungsbetrag des teureren Konferenztisches ist nicht gefragt worden.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2006 16:28
Ich denke auch mal, dass die IHK der Sache aus dem Weg gehen wird.

Entweder bringt sie garkeine Aufgaben in die Prüfung, oder sie gibt ein Jahr wie 2005 an.

Eigentlich schade, weil solche Aufgaben eigentlich leichte Punkte waren.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2006 20:51
Es ist keine Schwierigkeiten, die Bewertung von Sachanlagen zu prüfen, ohne die Änderungen bei der degressiven Abschreibung zu berühren: Entweder gibt man die lineare Abschreibung vor, oder man hat eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren, dann ist die lineare Abschreibung besser. Die Entscheidungen
- GWG oder nicht
- Vorsteuer aktivieren oder nicht, d. h. die gezahlte Umsatzsteuer mit abschreiben oder nicht,
geben noch genug für eine Aufgabe in der Abschlussprüfung her.
 

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