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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Grundzüge Verbraucherkreditgeschäft?
 
bella_stronza
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.08.2006 09:34
Kann mir jemand kurz die Grundzüge der Verbraucherkreditgeschäfts erklären ? Damit ich mir das nicht durchlesen brauche.
ThX Liebe Grüße

--------> B3LL4 5Tr0Nz4 <---------

djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 09:36
hier musst du es doch dann auch durchlesen oder?!
bella_stronza
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.08.2006 09:39
trotzdem is es doch kürzer nur eine kurze zusammenfassung zu haben oder einen ganzen roman zu lesen ?

--------> B3LL4 5Tr0Nz4 <---------

djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 09:44
Stimmt schon, da wirst du aber einen Moment warten müssen bis die Cracks das beantworten.
bella_stronza
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.08.2006 09:52
kein Problem ;); )

--------> B3LL4 5Tr0Nz4 <---------

Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 11:42
Also......................












......keine Ahnung, sorry.......... ;-)

______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt!

bella_stronza
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.08.2006 11:50
hahaha naja egal ... vllt meldet sich ja noch jemand -.-

--------> B3LL4 5Tr0Nz4 <---------

Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 11:55
Lach doch mal! :-)

Mit nem Lachen geht man leichter durchs Leben! :-)

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Lautern ist der geilste Club der Welt!

Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 11:56
aaalso:

Geltungsbereich:

Privatpersonen
Kaufleute (wenn für private Wünsche)
Existenzgründer bis 50.000,00 Euro

Wesentliche Bedingungen:

Angabe aller Kosten und Gebühren
Wiederrufsrecht
AGB‘s
Nominalzins
eff. Zins
Schriftform
Art und Weise der Rückzahlung
gesamter Rückzahlungsbetrag
Sicherheiten

Bei Verstoß:

Darlehen nichtig -> nach Auszahlung: Rückrechnung des Zinssatzes auf 4 %, Nichtverwertung der Zinsen

nicht angegebene Sicherheiten:

wenn nicht angegeben können sie nicht verwertet werden
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 11:59
hab gerade gesehen, dass ich VerbraucherkreditGESETZ anstatt VerbraucherkreditGESCHÄFT gelesen hab.

Was willst denn darüber wissen?

Sind halt Darlehen und wichtig für den Ertrag einer Bank. :-)
bella_stronza
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.08.2006 12:04
hahaha lol nee hab eigentlich das gesetz gemeint hahahhaa DANKEEEEEEEEEEE

--------> B3LL4 5Tr0Nz4 <---------

Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 12:07
@ bella

Siehste mal, kaum bin ich im Topic, schon erfährste, was du wissen willst........ ;-)

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Lautern ist der geilste Club der Welt!

djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 12:11
Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) gehörte zu den Gesetzen, die vornehmlich den Verbraucherschutz sicherstellen wollten und insbesondere auf die modernen Entwicklungen im Kreditgewerbe reagieren sollte. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002 wurde das Verbraucherkreditgesetz (zum 31. Dezember 2001) aufgehoben und in das BGB integriert. Das Verbraucherkreditgesetz war nach Art. 229 § 5 EGBGB bis zum 1. Januar 2003 auf Verträge, die vor dem 1. Januar 2002 abgeschlossen wurden, anwendbar, sofern es sich - wie im Regelfall - um Dauerschuldverhältnisse handelt. Nunmehr sind allein die Vorschriften des BGB anwendbar.
Neben dem AGB-Gesetz, dem Haustürwiderrufsgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz und dem Fernabsatzgesetz ist das Verbraucherkreditgesetz von besonderer Bedeutung, da es die im modernen Rechtsverkehr häufigen Verbraucherkreditverträge regelte. Der im alten Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Darlehensvertrag war zu unflexibel, um den Anforderungen zu genügen. Zudem musste der deutsche Gesetzgeber auf eine EG-Richtlinie (vom 22. Juni 1986) reagieren. Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde das Verbraucherkreditgesetz in die §§ 491–498 BGB (für das verbraucherdarlehen) und §§ 499–506 BGB (für sonstige Finanzierungshilfen wie Zahlungsaufschübe, Finanzierungsleasing und Teilzahlungsgeschäfte, d.s. Ratengeschäfte). Zuvor galt das Abzahlungsgesetz aus dem Jahre 1894, das die Entwicklungen der Finanzierungsmöglichkeiten nicht absehen konnte.

Weil der EuGH im Dezember 2001 hinsichtlich des Verbraucherdarlehensvertrages bei Immobiliargeschäften eine richtungsweisende Entscheidung erließ (1. sog. "Schrottimmobilien"-Urteil, C-481/99), war bereits vor Außerkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes eine Änderung der Vorschriften notwendig. Der Gesetzgeber hat die Neufassung mit ihrem Regelungsgehalt ab dem 1. November 2002 gelten lassen.

Für die unter das Verbraucherkreditgesetz fallenden Geschäfte war die Schriftform zwingend, wenn das Darlehen nicht unerheblich war. Ferner wurde eine Widerrufsmöglichkeit vorgesehen.

Samstagsarbeit rockt !!!

Mel1987
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.08.2006 17:02
scheiß Name!
bella_stronza
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.08.2006 09:23 - Geaendert am: 18.08.2006 09:24
@ Kugelfang
hehehe jaa du bringst echt stimmung ins forum XD

@ poldi
wen meinst du?

--------> B3LL4 5Tr0Nz4 <---------

bella_stronza
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.08.2006 09:23
@ Kugelfang
hehehe jaa du bringst echt stimmung ins forum XD

@ poldi
wen meinst du?

--------> B3LL4 5Tr0Nz4 <---------

Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.08.2006 09:25
@bella

Tu ich das?
Warum? Hab ich irgendwas im Vollsuff gemacht, woran ich mich nicht erinnern würde?

Und Poldi meinte djb, weil er irgend nen ewig langen Namen hatte, mit dem er das Forum gesprengt hatte.

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bella_stronza
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.08.2006 09:46
hahaha nein nein kugelfang das nicht :D hoffe ich doch und wenn hab ich es net mitbekommen *g*

--------> B3LL4 5Tr0Nz4 <---------

Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.08.2006 09:54
Puuuh! *Schweiss von der Stirn wisch*

Dachte schon............ :-)

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