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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Bürge = Hauptschuldner ...möglich? Hilfe!
 
Obi_Wan
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.07.2006 11:52 - Geaendert am: 19.07.2006 12:05
Hallo Leute ich habe da mal eine Frage!

Ein Kunde hat die Sicherheiten eines anderen Kunden Übernommen weil der Kredit übertragen worden ist.

dabei wurde die persöhnliche haftung nicht mit übernommen;
jetzt wird versucht das mit einer Bürgschaft wieder gerade zu biegen. dadurch würde sich der hauptschuldner für sich selber verbürgen!

geht das???
vielen Dank!
Kathische
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.07.2006 12:18
meiner Meinung nach geht das nicht, denn das macht ja keinen Sinn.
Oda???
meggie
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.07.2006 12:21
Ich würde auch sagen, dass das absolut keinen Sinn macht.... er haftet ja als Hauptschulder sowieso, dann brauch er ja nicht auch noch zu bürgen.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.07.2006 13:05
Eine Bürgschaft ist immer eine Drittsicherheit. Der Bürge darf mit dem Hauptschuldner nicht identisch sein.

Ich nehme mal an, dass es sich um eine Grundschuld handelt, wenn Du von persönlicher Haftung sprichst - oder?

Wenn das der Fall ist, sollte es eigentlich kein Problem sein, die persönliche Haftung nachträglich noch vom neuen Kreditnehmer reinzunehmen, da es sich bei der persönlichen Haftung um eine zusätzliche Sicherung handelt, die selbstständig neben der Grundschuld steht.

Daher müsste es möglich sein, die persönliche Haftung zu vereinbaren und von einem Notar beurkunden zu lassen.

Was hier jedoch eine Rolle spielt: Die Beurkundung kostet natürlich Geld! :)
Obi_Wan
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.07.2006 13:13
ja das stimmt es geht um eine Grundschuld.

so wie du seh ich das auch....
Obi_Wan
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.07.2006 16:42
hat wer von euch hierzu eine sichere Quelle?
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.07.2006 08:02
Das geht im Prinzip aus § 765 Abs. (1) BGB hervor:
"Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eine D R I T T E N, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen."
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.07.2006 09:49
Sollte der Bürge Hauptschuldner werden, haftet er natürlich auch persönlich aus dem Darlehensvertrag. (§488 BGB).
Das, was die Bank noch verlangen wird, ist die persönliche Haftungsübernahme aus der Grundschuld, um im Falle des Falles nicht erst einen langen Prozess führen zu müssen um einen vollstreckbaren Titel zu erwerben.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.07.2006 10:02
Der vollstreckbare Titel hat doch nicht in erster Linie etwas mit der persönlichen Haftung zu tun!
Die Grundschuld kann auch ohne Übernahme der persönlichen Haftung sofort vollstreckbar nach § 800 ZPO sein! Aber dann halt nur dinglich!
Die persönliche Haftung kann im Nachhinein übernommen werden und auch hier kann die Vollstreckbarkeit nach § 800 ZPO vereinbart werden.
So hat man zwei vollstreckbare Ausfertigungen (also zwei vollstreckbare Titel), einmal die Grundschuldbestellungsurkunde mit der dinglichen Haftung und dazu noch Urkunde, in der nachträglich die persönliche Haftung übernommen wurde.
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.07.2006 10:53
Richtig. 2 vollstreckbare Titel will die Bank i.d.R.
Persönlich wird aber dennoch schon mit Unterzeichnung des DV durch den Hauptschuldner gehaftet. Nur hat die Bank dann eben keinen Titel, sondern muss ihn sich erst besorgen im Klageverfahren.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.07.2006 08:30
Das meine Antwort richtig war, war mir schon klar....
Sonst hätte ich sie ja auch nicht gepostet ;) *fg*
 

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