Vermögensteilung Scheidung |
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Verfasst am: 27.06.2006 18:31 |
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Hallo habe mal ne Frage:
Wie wird das Vermögen aufgeteilt wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt
a) und bzgl.des Güterstandes keine besonderen Verein-
barungen getroffen wurden
b) im Falle der Gütertrennung
vor Ehe: Mann 10.000€
Frau 23.000€
bei Scheidung: Mann 27.000€
Frau 24.000€
Danke schonmal für eure Hilfe!!!!!
Liebe Grüsse und noch nen schönen abend! |
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Verfasst am: 27.06.2006 18:56 |
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a).
wenn nichts vereinbart wird, gilt der gesetzliche Güterstand, also die sogenannte ‘Zugewinngemeinschaft‘. Das bedeutet:
Das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung ist außen vor und wird bei Scheidung nicht berücksichtigt.
Der Mann hat somit einen Zugewinn in Höhe von 17.000 €. Er muss bei Scheidung die Hälfte, also 8.500 €, an die Ehefrau abgeben.
Die Ehefrau hat nur einen Zugewinn i.H. von 1.000 €, also sie muss sozusagen 500 € dem Mann überlassen.
= gegengerechnet bedeutet das, der Mann muss 8.000 € an die ehemalige Frau zahlen! Die Frau ist damit gut weggekommen, weil sich an Ihrem Vermögen nicht viel geändert hat seit der Heirat.
b).
Bei vereinarter Gütertrennung bleibt alles beim Alten, d. h. keiner muss dem ehemaligen Ehepartner etwas abgeben. Das wird oft bei Ehen vereinbart, wenn ein Ehepartner überschuldet ist. Ohne vereinbarte Gütertrennung würde der vermögende Ehepartner bei Scheidung finanziell richtig schlecht aussehen, wenn er auf einmal 50% seines Zugewinns an den überschuldeten Ehepartner zahlen müsste :-)
Hoffe, dass hilft dir. |
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Verfasst am: 28.06.2006 08:13 |
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Wobei auch die Gütertrennung den Ehepartner mit dem höheren Einkommen nicht von seiner Unterhaltspflicht befreit! |
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