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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Darf man das???
 
meli1234
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.06.2006 18:03
Hallo,

problem bei mir.

Mein Dad hat früher, als ich unter 18 war Aktien über mein Depot gekauft. Seitdem lagern die dort (es war buch.de, t-online, und ein TF) Es wurden nie Gewinne erzielt.
Dann habe ich eine Lehre begonnen(mittlerweile bin ich 21) und die Aktien haben bis dieses Jahr im Januar 2006 in meinem Depot gelegen. Ende Januar wurden sie dann überschrieben auf das Depot meines Vaters.
Darf man rechtlich sagen, dass es seine Aktien, fonds etc sind bzw. schon immer waren??? Da ist doch irgendwas mit eigene Rechnung usw. Wäre das jetzt ein Verstoß???
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.06.2006 18:05
Ich würd sagen, rechtlich sinds deine Aktien, wenn sie nirgends anders deklariert wurden!

(Lass dir was auszahlen! ;-) )

______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt!

meli1234
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.06.2006 18:22
mmh, das wäre dann schlecht.
Ich habe nämlich Bafög beantragt und die prüfen jetzt ein halbes Jahr zurück. Naja im Endeffekt waren es ca. 6000,- EUR, die ich überschrieben habe. (war ja auch wirklich nicht mein Geld) Nur ich kann ja schlecht sagen, das war nicht mein Geld...war ja auf meinen Konto und daher möchte ich wissen, ob es rechtlich OK ist wenn ich sagen würde, dass es NIE meins war. Nicht das dann irgendetwas wegen Steuerhinterziehung etc kommt. (Das Verrechnungskonto war auch immer das Konto von meinen Vater!)
Mein dad ist der Meinung, dass es nichts mit Steuerhinterziehung etc zu tun hat, weil alles gefallen ist und es im Endeffekt alles im "roten Bereich" gerrutscht ist. Wir haben nie einen Gewinn gemacht und Dividende etc wurde auch nie gezahlt.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.06.2006 18:31 - Geaendert am: 26.06.2006 18:38
Das Finanzamt unterstellt in der Regel eine rechtswidrige Steuerverkürzung durch das Vortäuschen einer Schenkung und deren Rückschenkung/Rückabwicklung. Der Gedanke ist, dass Dein Vater die Dividenden hätte versteuern müssen (T-Online hat 2005 eine Dividende für das Geschäftsjahr 2004 gezahlt, es ist also falsch, dass es keine Gewinne gab).

Damit es unbedenklich wäre, müsste die Schenkung endgültig gewesen sein, was sie gerade nicht war.

Andersherum wird es aber das Bafög-Amt sehen. Die vermuten eine Vermögensverschiebung von Dir weg.

Nachdem was Du hier schreibst, waren es zwar immer die Aktien deines Vaters, die Du nur treuhänderisch gehalten hast. Falls aber Dein Vater niemals Kapitaleinkünfte zu versteuern hatte und auch nicht in der Gefahr war, stellt sich die Frage nach dem Warum.

Die letztliche Klärung obliegt dem Gericht, die Argumentation des Bafög-Amts hätte gute Chancen. Gegenargument wäre das Verrechnungskonto. Schauen, was das Amt sagt.

Allgemein: Nicht tricksen beim Bafög. Sozialkassenbetrug ist eine Straftat. Da wird auch viel kontrolliert (Abgleich der Freistellungsaufträge usw.).

Gruß
Julien
meli1234
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.06.2006 18:53
Nein ich will eben nicht tricksen!!!

Früher hatte mein Dad halt einige Depots bei vielen verschiedenen Banken um beim Zeichnen eher an die Aktien zu kommen :-) und danach blieben die halt irgendwie auf meinen Depot.

Ich mein jetzt ist es ja endgültig! jetzt sind die Aktien auf dem depot von meinen Dad. und da sollen sie ja auch bleiben. Klar das Amt wird es anders sehen.
Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.06.2006 19:21 - Geaendert am: 26.06.2006 19:22
Wenn die Aktien durch die Zeichnung in das Depot gelangt sind und über ein Konto Deines Vaters abgerechnet wurden, kann man das anführen. Aber: Bei der Eröffnung des Depots wirst Du vermutlich bestätigt haben, dass Du der wirtschaftlich Berechtigte bist bzw. Deine Eltern haben das angegeben. Das endkräftigt natürlich die Argumentation mit dem "Fremdkonto" an gleicher Stelle.

Das Amt wird berechtigterweise fragen, warum damals gelogen worden sei. Ich denke, das Amt kann sich guten gewissens einem Widerspruch und einem folgenden Verfahrne stellen.

Gruß
Julien
meli1234
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.06.2006 19:30
Naja ich war ja Minderjährig mit 14 :-) und ab da hat mein Vater eben ein Konto eröffnet...und mit 18 haben wir es halt vergessen zu ändern oder wie auch immer. Ich mein er hatte ja auch noch eine ZB bis ich jetzt das Konto aufgelöst habe. Ich hatte ja mit Aktien nicht viel am Hut.

Wie denn auch sei.. Im endeffekt ist es jetzt halt so. Evtl. bekomm ich dann halt doch kein Bafög.
 

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