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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

EU-Überweisung
 
keule
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.06.2006 14:34
Kann mir bitte jemand sagen, was eigentlich damit gemeint ist, wenn auf den EU-Überweisungen steht : Bitte beachten Sie ggf. die Meldevorschriften gem. AWV (ab 12.500 €).
Müsen wir die beachten oder der Kunde und vor allem was muss dann gemacht werden?
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.06.2006 14:39 - Geaendert am: 14.06.2006 14:40
Wir als KI müssen diese Grenze beachten. Wenn diese Grenze überschritten wird, besteht Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Hierfür gibt es ein Meldeformular Z4.
Dieses muss dann ausgefüllt werden.

***Liebe ist das, was wächst und gedeiht, je mehr wir es verschenken***

Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.06.2006 14:54
Ne, der Kunde muss in Eigenverantwortung melden, oder?
Wär ich fest von überzeugt.......

______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt!

keule
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.06.2006 15:00
und wo soll der kunde dann das meldeformular herbekommen?
black_cat
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.06.2006 15:02
Also ich dachte wenn man über 12500 EUR überweisen will muss man es entweder auf zwei Teilbeträge machen oder dieses große Überweisungsformular nehmen?
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.06.2006 15:07
dieses große überweisungsformular nennt sich Z1
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.06.2006 15:18
Also wir als KI machen den Kunden darauf aufmerksam, dass dieses Meldeformular ausgefüllt werden muss.
Der Kunde kann dieses Meldeformular auch auf der Homepage der Bundesbank ausfüllen und ausdrucken
(www.bundesbank.de, Suchfeld Z4)
Zudem wird der Kunde stets auf seine Meldepflicht aufmerksam gemacht durch Andruck auf dem Kontoauszug etc.

***Liebe ist das, was wächst und gedeiht, je mehr wir es verschenken***

Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.06.2006 15:28
Also, Kollege angerufen:

Steht aufm Kontoauszug, dass er ab 12500 ne Nummer (kostenlos) anrufen soll. Das ist wohl irgend ne LZB.
Die sagen dann, ob man melden muss (gibt Ausnahmen, z.B. hier nicht steuerpflichtige), wenn ja, bekommen die n Formular zugeschickt, dass sie ausfüllen müssen.

:-)

Danke, Axel! ;-)

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Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.06.2006 15:29
ich stimme little_sunshine zu.

zur übersicht:

z.B. bei einem überweisungsbetrag von 25,0 TEUR

entweder

2x EuroStandard-Überweisung (Z4-Formular / das kleine...)

oder

1x Auslandsüberweisungsauftrag (Z1-Formular / das große...)

Wir machen den Kunden zwar auf die Meldepflicht aufmerksam, der Kunde muss dies jedoch der Bundesbank melden, nicht wir. Wir haben so gesehen daraus keine bestehenden Verpflichtungen.
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.06.2006 15:32
Gut auf den Punkt gebracht @Balu ,-))

***Liebe ist das, was wächst und gedeiht, je mehr wir es verschenken***

Smile89
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.06.2006 15:39
Also mir wurde im RW gesagt, dass wir Beträge ab 12.500 EUR an die Bundesbank melden müssen. Dazu muss man irgendwie so einen Ausdruck vom Programm hin schicken...
--
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.06.2006 16:06
@ Balu

Bei einer EU-Überweisung in Höhe von 100.000 € müsste ich also nur 8 Z4er ausfüllen - ohne Meldung ? Nee ne , in den Auslandsabteilungen werden Auslandsüberweisungen mit gleichem Ziel und Zweck gesammelt ( sofern diese zum gleichen Zeitpunkt abgegeben werden ) ! Das ist doch bei gestückelten Bareinzahlungen nicht anders !
 

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