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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Der Unterschied zwischen Optionsschein und Option?
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JennyMaus0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 10:32
Hallo!

Ich weiß, was eine Option ist! ...verbriefen ein Recht, aber nicht die Verpflichtung..usw.
Jedoch habe ich gedacht, dass würde der Optionsschein auch tun?!

Ich hoffe, es kann mir jemand den Unterschied verdeutlichen!
Vielen Dank im vorraus ;o).

Liebe Grüße, Jenny
xander83
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 10:35
Ich glaub das hat irgendwas mit strippen zu tun... ;o))))
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.05.2006 10:43 - Geaendert am: 23.05.2006 10:56
Optionen können in Wertpapieren verbrieft werden.

Optionen sind standartisierte, börsenmäßig gehandelte Vereinbarungen, die dem Käufer das Recht, aber nicht die Verpflichtung geben,
- eine bestimmte menge eines basiswertes
- innerhalb eines festgelegten Zeitraums oder Zeitpunkt
- zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten preis
- zu kaufen (call)
- oder zu verkaufen (put)

Für dieses Recht zahlt der Erwerber dem Verkäufer der Option bei Vertragsabschluss die Optionsprämie.


Optionsscheine, auch "warrants" genannt, verbriefen das Recht, nicht aber die Verpflichtung,

eine bestimmte Menge (Optionsverhältnis) eines bestimmten Basiswerts zu kaufen (Call-Optionsscheine), oder zu verkaufen (Put-Optionsscheine).
Unterarten:
- traditionelle optionsscheine
- nackte optionsscheine
- gedeckte optionsscheine
xander83
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 10:47
Mit anderen Worten: Der Optionsschein ist lediglich die verbriefte Option? Sonst kein Unterschied? Ich meine - wie kann denn eine Option ohne verbrieft zu sein, überhaupt bestehen?? Gibt es da vielleicht gar keinen Unterschied und man sagt nur deswegen "Option", weil man faul ist und "Optionsschein" zu lang ist???
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.05.2006 11:01
hab meinen beitrag nochmal geändert...

so wie ich das sehe, muss bei optionsscheinen keine prämie gezahlt werden, so wie bei optionen.

traditionelle os werden im rahmen von optionsanleihen herausgegeben, u können abgetrennt u separat gehandelt werden. (trad. os sind grundsätzlich kaufoptionsscheine)
JennyMaus0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 11:02
@ Xander: Erst denken, dann schreiben ;o).
@ Joe: Die Dinge auf dieser Page habe ich mir auch schon dazu durchgelesen...leider wird mir der Unterschied dadurch nicht klar!!!

Entweder versuchst du es mir mit deinen eigenen Worten zu erklären, oder nicht! Aber trotzdem danke für deine Antwort!!
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.05.2006 11:15
i versuchs nochmal:

bei einer option zahlst du eine prämie, dafür kannst du später den basiswert (Aktie) kaufen oder verkaufen (longposition)

bei einem optionsschein wird in der praxis ein barausgleich vorgenommen (keine eff. lieferung)

--->keine garanie :-/
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:25
Hallo.

Ok, ich weiss zwar nicht warum ihr so einen Wirbel macht, ist eigentlich ganz einfach:

Optionen berechtigen den Käufer eine bestimmte Aktie innerhalb eines bestimmten Zeitraums (amerikanische Option [Regelfall])) oder am Ende einer festgelegten Laufzeit (glaube europäische Option oder so) zu einem vorher festgelegtem Basispreis zu kaufen (Kaufoption / Call) oder zu verkaufen (Verkaufsoption / Put).
Da die Vereinbarung (also der "Optionsvertrag") und die Erfüllung (Lieferung der Aktien beim Call, bzw. Ankauf der Aktien beim Put) an verschiedenen Zeitpunkten geschlossen werden spricht man von einem Finanztermingeschäft, das eine besondere Risikoaufklärung benötigt.
Wichtig ist, das Optionen IMMER auf Aktien gehandelt oder konzipiert sind. Niemals auf irgendetwas anderes.
Weiterhin sind Käufer und Verkäufer unter Umständen BEIDE natürliche Personen. Ist nicht zwingend so, kann aber sein ;-)

So, bei den Optionsscheinen ist es im Prinzip genauso. Allerdings ist hier der Basiswert (bei den Optionen was die Aktie) alles Mögliche. Es können ebenfalls Aktien sein, aber auch Indexe (Dax, TecDax, Nikei, Dow Jones etc), Baskets (Anzahl best Aktien [könnte z. B. Aktienentwicklung von BMW, Allianz, Deutsche Bank und Telekom sein), Rohstoffe (Öl, Stahl, Gold etc.), Investmentfonds, andere Optionsscheine etc. Im Prinzip wirklich alles mögliche, was irgendwo an einer Börse gehandelt wird.
Wesentlicher Unterschied hier: Stilhalter (=Emittent) ist IMMER eine Bank.
Eigentlich müsste bei einer Ausübung der Optionscheine auch der Basiswert übergeben werden. Bei O-scheinen auf Aktien ging das ja noch, aber bei einem O-Schein auf die DAX-Entwicklung wird das schon schwieriger.
Da die Lieferung des Basiswertes also in den meisten Fällen unmöglich ist, werden die O-Scheine glatt gestellt. Dies bedeutet, das einfach der Differenzwert (je nach Kursentwicklung) bar umgebucht wird.
O-Scheine sind ebenfalls Finanztermingeschäfte.

So, ich hoffe das ich alles wichtige schnell eingetippt habe und keine Flüchtigkeitsfehler enthalten sind. Alles soweit klar jetzt oder hast du noch eine Frage??

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Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:28 - Geaendert am: 23.05.2006 11:29
Ach, ergänzend möchte ich noch sagen, das ich das mit dem Bezugsverhältnis vergessen habe.

Bei der Option ist das glaube ich immer 1 zu 1. Bedeutet also, dass ich mit einer Option eine Aktie beziehen kann.

Bei den Optionscheinen ist das immer XX zu 1.
Bedeutet quasi das du XX O-Scheine brauchst um 1 Anteil des Basiswertes zu erwerben (bildliche Vostellung, da du ja keine Anteile des Dax [oder ähliches] erwerben kannst)

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PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:32
Optionen werde an der Eurex gehandelt. Angebot und Nachfrage.

Optionsscheine werden an Börsen wie z.B. Stuttgart gehandelt und von Banken u.a. emittiert.

Es besteht kein fachlicher oder rechtlicher Unterscheid...
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:36
@PepeN

ja, gute Ergänzung. Hatte ich vergessen, Danke.

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JennyMaus0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 11:47
Das klingt sehr gut...ich hoffe, es ist richtig ;o)
Das wird sích aber dann nächste Woche herausstellen. Hatte den ganzen Kram eigentlich schon...aber ich habe mich ganz klar: ÜBERLERNT ;o).

Wenn du mich so fragst:

Frage 7: Wie erlangt der Kunde die Termingeschäftsfähigkeit?
Frage 6: Was versteht man unter der Eurex?

thx *g*
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:52
zu 7:

Du musst ihm die Broschüre "Besondere Risiken bei Finanztermingeschäften" oder so ähnlich aushändigen und halt auf die speziellen Risiken (zeitliche Befristung) hinweisen. Dann muss der Kunde unterschreiben, das du den über alles aufgeklärt hast und schon ist er finanztermingeschäftsfähig (tolles Wort *gg*).

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:54 - Geaendert am: 23.05.2006 11:56
zu 6:

Eurex ist eine spezielle Termingeschäftsböre wo Optionen und Futures gehandelt werden. Weiß aber nicht mehr wo die ist.
Kannst ja mal googlen oder im zweifelsfall vielleicht http://www.eurex.de??? Kann ich leider nicht probieren, da ich nur eingeschränkten Internetzugang habe.

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T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:55
Kann ich sonst noch was für dich tun??

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JennyMaus0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 11:56
zu 7) ok, dass habe ich mir auch so gedacht...wie sich das auch anhört:Termingeschäftsfähigkeit ; )
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:57
Ja, klingt ganz cool, gell.

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JennyMaus0815
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 11:57
Leider habe ich auch nur beschränkten Zugang zum I-net :-(.
Sonst hätte ich mich schon längst durch die Materie "durchgegooglet"!!! ;o)

Das war erst mal alles...danke!!!
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.05.2006 11:58
Kein Problem! Helfe gerne, wenn ich kann.

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xander83
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.05.2006 12:28 - Geaendert am: 23.05.2006 12:28
hey - ich hab‘s verstanden. Thanks an den Master! :o)

@jenny, meine maus: wie meinste denn das?^^ :o)
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