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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Arbeitnehmersparzulage
 
Alina1
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2006 08:55
Hallo, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, muss ich da zwingend eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen, oder kann ich die auch ohne beantragen?
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2006 08:57
Die möchten eine Steuererklätung haben!
stario
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.05.2006 08:58
leider ist dem so!!
du bekommst von deiner bausparkasse jährlich so einen auszug, den du dann zusammen mit deiner steuererklärung abgeben musst..........
Skamelot
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2006 09:01
Dort musst du dann festsetzung der Arbeitnehmersparzulage ankreuzen.

Ist eigentlich easy, wenn du das einmal selber gemacht hast.

Skammy
Little_Sunshine
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2006 09:48
Kann meinen Vorrednern nur zustimmen.
Warum möchtest Du denn keine Steuererklärung abgeben?
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2006 09:50
Ich mach es ohne steuererklärung, da ich noch keine machen muss (bin azubi)!

Also den Antrag auf AN-Sparzulage einfach so beim Finanzamt abgeben....
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2006 09:51 - Geaendert am: 18.05.2006 09:52
Als Azubi hast du durch eine Steuererklärung nur Vorteile, da du deine komplett gezahlte Lohnsteuer, sofern überhaupt bezahlt, zurück erhältst.

Ich denke mal das Finanzamt fordert eine Steuererklärung nur, damit sie an deine Daten kommen und dich registrieren können.

@ Lisl

bei mir hat das damals nicht geklappt. Mein Antrag kam unbearbeitet zurück, mit der Bitte um Steuererklärung...
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.05.2006 10:04
Ich hab es schon zweimal so gemacht und es ist nichts zurückgekommen. Kommt anscheinend auf das jeweilige Amt an....
Kallstadter
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.05.2006 10:07
Kann allerdings so sein, dass mein Finanzamt da etwas unpraktisch ist.
dandani
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.05.2006 10:55
Wenn man noch keine Steuern zahlt sollte es doch eigentlich reichen, wenn man die persönlichen Daten in die Steuererklärung einträgt und die Anlage VL mitschickt..
Ich werde es erstmal so versuchen..
Alina1
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.05.2006 17:47
Da ich noch keine Lohnsteuer zahle, für das halbe Jahr , indem ich gearbeitet habe, brauche ich die Steuererklärung eigentlich nicht.
Diejenigen, die nur den VL- Bescheid abgegeben haben, habt ihr da noch irgendwas dazugeschrieben? Den muss ich doch zwingend bis Ende Mai abgeben, oder?
Alina1
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.05.2006 17:51
Also ich habe den VL Bescheid mit den persönlichen Daten abgegeben, habe bis jetzt noch nichts zurückbekommen, deshalb überlege ich, ob ich die ASZ noch nachträglich beantragen könnte, falls das nicht so gelten würde, wie ich es gemacht habe.
Ach ja, weiß jemand von euch wie das mit ASZ auf Produktivkapital oder Gewinnobligationen ist, da habe ich nämlich keinen VL- Bescheid bekommen. Wie beantrage ich das?
Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.05.2006 18:36 - Geaendert am: 28.05.2006 18:40
Es kann nur die VL- Bestätigung gewesen sein.
Das Anlageinstitut muss diese VL- Bescheinigung ausstellen.
Der Antrag erfolgt durch Abgabe der ESt- Erklärung.

Text vom Finanzamt:
"Grundsätzlich erhalten Sie von Ihrem Anlageinstitut nach Ablauf des Jahres eine Anlage VL. Diese müssen Sie ausfüllen und Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen. Wenn Sie die Anlage VL erst nach Abgabe der Steuererklärung erhalten haben, können Sie die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage bis zu 2 Jahre nach dem Jahr, für das die Anlage VL ausgestellt worden ist, beantragen. Sie können z.B. die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage für 2004 bis zum 31.12.2006 beantragen.

Den Antrag auf Festsetzung einer Arbeitnehmer-Sparzulage stellen Sie mit dem gleichen Vordruck, mit dem Sie auch Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Sie kreuzen hierfür jedoch einfach "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" an (ggf. zusätzlich zum Kreuz "Einkommensteuererklärung")."


Quelle:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C1589131_N9684_L20_D0_I636.html
fischermans
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.07.2006 08:47
du musst eine Steuererklärung machen..
aber es reicht auch aus wenn du "einache" machst.

das sind 4 Seiten die du vom FA bekommst. dann trägst du alles ein was wichtig ist...(is nur ganz wenig) und dann gibst du den spass ab und bekommst deine AN-Sparzulage

LG
Fischermans
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.07.2006 12:55
Hallo,

Habe mal eine Frage an euch zum Thema WOP:

Wir haben gerade einen Azubi im 3. Lehrjahr bei uns in der Abteilung. In einem internen Test wurde gefragt wieviel ein Ehepaar monatlich sparen muß um in den Genuß der vollen WOP zu kommen.
So etwas muß man doch im 3. Lehrjahr wissen oder???
daniel23679
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.07.2006 13:03
Man muß garnichts wissen, man muß nur wissen auf welchen Seiten es steht :)
fischermans
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.07.2006 14:12
nja....das stimmt auch...aber ich denke dass man das schon wissen sollte...bzw wenigstens schonmal was gehört haben muss....ich bin noch im 1. Lehrjahr und hatte das auch schon ziemlich früh...

LG
fischermans

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Wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät ! xD

 

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