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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Sammeltread: Anfechtbare Aufgaben ...!
 
schybiorz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.05.2006 14:10 - Geaendert am: 15.05.2006 14:31
Ich habe mit interese eure Beiträge zur Abschlußprüfung gelesen. Sollen wir nicht alle zusammen, die Aufgaben wo wir meinen, dass diese zweifelhaft sind zusammenfassen?

BSP.:

BWL Aufgabe 1 Lösung 3? Mit einer kurzen begründung warum und wiso.

Ich habe gesehen, dass in mehreren Beträgen diverse Aufgaben zweifelhaft waren.

Liebe Grüße
Sebastian
Sero
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.05.2006 15:28
Gute idee der thread...
Muß ich denn nun bei der Anfechtung eine begründung mit angeben ??? Is ja dann wohl morgen schon Schluß (Frist) !

anfechten würde ich : - BBL Aufg 5 (Befristung angeg.)
Aufg 19 (siehe Grill)
- Rewe Aufg 6 (KALKUL Fixkosten)
Aufg 8 (Eigenkapverzins.)
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.05.2006 15:31
Ohne Begründung macht das meiner Meinung soch keinen Sinn. Schließlich muss man doch den Ausschuss überzeugen! Wäre denen die Ungereimthieten vorher aufgefallen, wären die Aufgaben anders gestellt gewesen.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.05.2006 15:36
REWE Aufgabe 11, da dort in der Musterlösung der Jahresüberschuss mit eingerechnet wurde, während im letzten Prüfungstermin im 3. Fall BBL in einem ähnlichen Fall der Jahresüberschuss nicht mit eingerechnet wurde. Hier müssten beide Ergebnisse richtig sein.
Kerstin
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.05.2006 15:37
also wenn schon was angefechtet wird dann würd ich doch sagen, das mit den wertpapieren und dem erbschaftsfall, denn es steht ja in den büchern das man da den kurs vom todestag nimmt und nicht den vom tag davor.
schybiorz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.05.2006 16:09
So ich habe mir die Mühe gemacht und mal alle hier gesammelt. Vieleicht findet Ihr ja noch was.

BBL.:
Konventionell:
Beschreibung / Unterschiede Fonds

Programmiert:
Aufg 5 (Befristung angeg.)
Aufg 19 (siehe Grill) <-- war die mit dem Scheck

Keine eindeutige Lösung der Eintragung in die U-Karte.

Übertragung Grundschuld -> Sicherheit war schon bei uns

BBL Aufgabe 3:
Bei Wertpapieren: -> Kurs vom Todestag oder doch davor? Keine eindeutige Bestimmung auch in den Lehrbüchern

Aufgabe 7 Lösung 4
WENN das Darlehen vollständig getilgt ist gibt es auch keine Forderung mehr wie soll die denn noch übergehen?
________________________________________________

REWE:
Aufg 6 (Kalkulatorische Fixkosten) :
Verschiedene Rechenwege-> führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Keine Eindeutige Zuordnung wegen den 0,10 Euro

Aufg 8 (Eigenkapverzinsungssatz)
Der Begriff "EigenkapitalVERZINSUNGSsatz" angegeben und nicht der nötige "EigenkapitalKOSTENsatz".
-> Irreführung während der Prüfung.
schybiorz
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.05.2006 16:09
AWL.:
Aufgabe 9:
Die Wirtschaftsordnung in Deutschland ist die soziale Marktwirtschaft.
Das 2 und 5 die Lösungen sein sollen, klingt mir zwar logisch, aber laut den letzten Prüfungen war die 3 und 6 richtig.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.05.2006 20:49 - Geaendert am: 15.05.2006 22:25
BBL II
Falsch ist die Lösung zu 3b in der vorläufigen Lösung, weil der Kurs des Vortages genommen wurde. Richtig ist aber der Kurs des Todestages.

BBL II
19. Der Scheck kann auch an den Auftraggeber gesendet werden (Lösung wäre dann auch 1)
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.05.2006 20:56
In beiden Fällen kann man H. Herrmann zustimmen.
LunaLlena
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.05.2006 14:24
@schybio Bei BBL Aufgabe 7 ist doch die mit der Bürgschaft, oder?
Wenn der Bürge für den Kreditnehmer das Darlehen getilgt hat, geht doch die Forderung des KI an den Bürgen über.
Was also demnach richtig ist.


@Hermann

zwecks dem Scheck..^^perfekt ein paar Pünktchen kann ich super noch gebrauchen.

Weiß jemand wie lang die Frist bei der IHK Berlin ist?
In Thüringen die ist ja seit heute abgelaufen, so wie ich es gelesen habe.
rheumak
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.05.2006 14:28
na dann.. es reicht wenn wenigstens ein paar Leute einen Brief schreiben und nicht nur hier Ihre Meinung dazu posten!
LunaLlena
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.05.2006 14:43
Würd ja auch einen Brief schreiben, aber leider bin ich erst gegen Viertel 11 abends zu Hause. >_<

Weiß jemand bis wann die Frist der IHK Berlin ist???
blue_sunshine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.05.2006 15:04
Also bei uns (IHK Gießen-Friedberg) ist die Frist genau eine Woche nach dem Schriftlichen!

Denke mal, dass das bei allen IHKs gleich ist!
rheumak
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.05.2006 19:53
dannbastel mal einer einen breif fix zusammen mit nen aufgaben nummer, und begründung und dann kann jeder den ja kopieren und ausdrucken ..

ciao
LunaLlena
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.05.2006 10:33
Dann ist die Frist schon abgelaufen...
blackstarter
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 18.05.2006 20:19
die Frist ist doch nicht euer ernst oder???
blue_sunshine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.05.2006 08:55
Also bei uns schon!
Wir haben am Di noch schnell per Fax die Anfechtung weitergegeben. Sonst hätte das nicht geklappt.

Weiß aber nicht, ob das bei allen IHK Bereichen gleich ist.
Gorilla-Unit
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2006 11:23
Wünsch euch allen viel glück, die dieses jahr prüfung haben!!!!
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.05.2006 13:04
@ Blue_Sunshine:

Normalerweise ist die Frist bei allen IHK‘s eine Woche.
Und da ja bis auf BaWü die gesamte BRD am selben Tag ( den selben Tagen ) schreibt ist auch das Fristeende immer das selbe.

Schönes WoE :-)

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
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Gorilla-Unit
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.05.2006 13:08
dann steigt frankfurt ab! :)))
 

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