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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Pfändungs-und Überweisungsbeschluss
 
schnigge83
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2006 18:27 - Geaendert am: 13.05.2006 18:28
Hi Leute,
weiss zufällig jemand ob (und wenn ja, warum) ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss gültig ist, wenn bei Eheleuten der Beschluss nur an den Ehemann gerichtet ist, das Kontoguthaben, das gepfändet werden soll aber das Konto der Ehefrau ist?

Ich bereite mich gerade auf die Sparkassenfachwirtprüfung Studiengan B vor! Samstag ist die Prüfung. Falls noch leidensgenossen unter euch sind, könnt ihr euch ja mal melden ;-)
tobo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2006 18:29
Also angenommen, der Pfändungsbeschluss ist an den Ehemann gerichtet und das Konto läuft auf den Namen der Ehefrau darf das Konto nicht gesperrt bzw. gepfändet werden !!!!
schnigge83
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2006 18:46
Aber warum ist das so?
Eigentlich kann die Frau ja nicht einfach so haftbar gemacht werden, wenn der Ehemann gepfändet wird. Aber könnten das nicht alle einfach ausnutzen, und das Konto der Ehefrau bei Zahlungsverpflichtungen angeben? Gibts da nicht sowas wie ehelichen Ausgleich oder so??
tobo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2006 19:44
Keine Ahnung ? Wie meinste du das denn ??Ich weiß halt nur, dass wenn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf z.B. den Namen des Ehemannes läuft das Konto sofern es auf den Namen der Ehefrau läuft nicht gepfändet werden darf !!! Warum das so ist, weiß ich nicht !!! Ist halt so !!Ich glaub das steht in irgendeinem Paragraphen ( ZPO ??)Bei Gemeinschaftskonten wird das Konto übrigens gepfändet .
schnigge83
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.05.2006 19:22
Danke schön.
Das war so eine Aufgabe. Die Frage war, ob so eine Pfändung rechtswirksam ist und die Antwort soll begründet werden.

MfG
 

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