Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 67
Mitglieder online: 1

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Sparförderung
 
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.12.2002 20:01
Ein verheirateter Kunde zahlt direkt auf seinen Bausparvertrag 250 € ein. Außerdem wer-den vom Arbeitgeber monatlich 40 € vermögenswirksame Leistungen an die Bausparkas-se überwiesen. An Zinsen werden zum Jahresende 230 € gutgeschrieben. Mit seiner Ehefrau erzielt er ein zu versteuerndes Einkommen von 37.500 €.
a) In welcher Höhe erhält er auf Antrag die Wohnungsbauprämie?
b) In welcher Höhe erhält er auf Antrag die Wohnungsbauprämie, wenn er anstelle von 250 € nunmehr 500 € an der Bausparkasse als Sparleistung überweist?
Alpha182
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.12.2002 19:57 - Geaendert am: 06.12.2002 07:47
Kein Plan!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.12.2002 13:03
Falsch, die Lösung stimmt nicht!
Alpha182
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.12.2002 14:57
Was stimmt dann?
tmichael
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.12.2002 15:27
51,2 Euro
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.12.2002 19:54
Überlegung:
Welche Leistungen sind prämienfähig?
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.12.2002 10:20
Was halten Sie von folgender Lösung?!

a) 10 % von (250 € + 12*40 € + 230 €) = 96 €

b) 10 % von 1024 € = 102,40 €
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.12.2002 16:32 - Geaendert am: 07.12.2002 16:45
a)
Gefördert werden
- regelmäßige Sparbeiträge und Sonderzahlungen
- Abschlussgebühr
- Guthabenzinsen
- vermögenswirksame Leistungen, wenn keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird

b)
aber max. 10 % von 512 €/1.024€

Damit richtig!

Sollte das zu versteuerndes Einkommen oberhalb der für die Arbeitnehmersparzulage geltenden Einkommensgrenzen, aber innerhalb der für die Wohnungsbauprämie geltenden Einkommensgrenzen liegen, können auf die vermögenswirksamen Leistungen Wohnungsbauprämie beantragt werden
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse