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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Auflösung BSV / VL
 
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2006 10:16
Unter welchen Voraussetzungen kann man einen BSV auflösen in den die VL einfliesst? w/ der Sperrfrist der VL?

Danke

Samstagsarbeit rockt !!!

HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2006 10:45
Bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit des Sparers oder seines Ehegatten oder Arbeitslosigkeit von einem Jahr sind sowohl bei der Arbeitnehmersparzulage als auch bei WoP vorzeitige und unschädliche Verfügungen möglich. Zudem ebenfalls bei Zuteilung des BSV und Verwendung der Mittel für wohnwirtschaftliche Zwecke.

Hoffe ich konnte dir helfen....
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2006 10:58
Mir geght es aber mehr darum welche Aspekte aufgrund der bedienung durch die Vermögenswirksame Leistung beachtet werden müssen?
DieBankerin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2006 13:16
ein bsv kann jederzeit während der sperrfrist von 7 jahren herausgekündigt wwerden, in der regel gegen zahlung eines vorfälligkeitentgeldes, dann wird das guthaben abzuüglich der vorfälligkeit ausgezahlt. alle eingezahlten beiträge (z.B. vl) bleiben dem sparer erhalten. du musst deinen kunden darauf hinweisen, das er jedoch in diesem fall seine staatl. fördung (arbeitnehmersparzulage 9%) verliert. bzw. evtl. woprä´s für zusätzliche besparungen. der kunde erhält jedoch in der regel ein mindestverzinsung, die dann mit ausgezahlt wird (zwischen 1 und 2%). etweilige bonusverzinsungen gehen selbstverständlich verloren, werden eh meistens nur gezalht, wenn der vertrag älter als 7 jahre ist und zugeteilt ist.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2006 14:02
sprich nur die staatl. förderung geht verloren???

Samstagsarbeit rockt !!!

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2006 23:20
Ja, gezahlte VLs des Arbeitgeber sind im Moment der Überweisungsgutschrift auf dem Anlage-Konto "endgültig".

Wenn Du einen "normalen" Sparvertrag abschließt und den jeweils jährlich auflöst und neu abschließt, bekommst Du so die kompletten Zahlungen des Arbeitgebers.

Gruß
Julien
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2006 23:48
... wenn man die VL ausbezahlt haben und nicht anlegen möchte, braucht man auch garkeinen Vertrag abschließen. Kenne einige, die die VL nicht ansparen und sich auszahlen lassen.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2006 08:49
O.K. Vielen Dank an alle.

Samstagsarbeit rockt !!!

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 03.05.2006 19:50
@ Rumba:

Da haben diejenigen aber einen sehr schlampigen Arbeitgeber. Die Zahlung des Arbeitgeber-Zuschusses ist entweder freiwillige oder tarifvertraglich vereinbart. Wenn es auch so ausbezahlt wird, handelt es sich nicht um VL, sondern um ganz normales Gehalt.

Gerade im Bankgewerbe gibt es so etwas eigentlich nicht, da Banken ja mit den entsprechenden Anlagen Geschäfte machen.

Gruß
Julien
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2006 08:37
Kulante Arbeitgeber? Ich kann mich Rumba nur anschließen....kenn das

Samstagsarbeit rockt !!!

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.05.2006 08:00
Nein, nicht kulant, schlampig. Kulant ist ein Unternehmen, wenn es einen Entscheidungsspielraum zu Gunsten der Mitarbeiter nutzt. Bei der VL-Zahlung git es einen solchen Spielraum nicht.

Eine direkte Auszahlung der VL-Zuschüsse ist nicht zulässig. Zur Überwachung hat sich das Unternehmen im entsprechenden Tarifvertrag verpflichtet. Umgekehrt gibt es ja auch Informationspflichten: Wenn z.B. jemand bei seinem Arbeitgeber einfach ein Girokonto, Tagesgeldkonto oder sonstwas angibt, und dahin mit dem VL-Schlüssel Zahlungen fließen, ist das KI verpflichtet, den Überweisenden umgehend zu informieren.

Es mag die eine oder andere kleine Klitsche geben, die das nicht so genau nimmt, aber große Unternehmen? Kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn Zahlungen aber nicht auf einen VL-Vertrags geleistet werden, dann ist es ein ganz normaler Gehaltsbestandteil.

Gruß
Julien
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.05.2006 09:23
also ich kann zumindest von mir sagen das ich in keiner kleinen klitsche arbeite, und venn ich rumbas namen richtig deute, sie wohl auch nicht

Samstagsarbeit rockt !!!

Julien
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.05.2006 21:08
Ihr mögt Arbeitgeber haben, die es mit gültigen Verträgen nicht so genau nehmen, aber eine Empfehlung ala "Wer nicht will, der braucht nicht und bekommt das Geld so." (s.o.) ist nunmal Quatsch und auch überflüssig, weil es das bei den meisten - ordentlichen - Arbeitgebern nicht gibt.

Deshalb kann das nicht so stehen gelassen weden. Genauso kann ich auch niemandem sagen, der mich fragt, ob er Kredit A oder B nehmen soll: "Nimm doch C mit Mitarbeiterkonditionen ... achne, geht ja nicht, wär aber das beste ...". Das bringt niemanden weiter.

Gruß
Julien
 

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