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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Widerrufsausschluss bei Vertrag zu Gunsten Dritter
 
Steff-86
Rang: IPO

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Verfasst am: 01.05.2006 09:17
Hi!

Ich habe eigentlich gelernt, dass man beim Vertrag zu Gunsten Dritter kein Widerrufsausschluss für Abschließender und seine Erben machen kann, weil die Schenkung angenommen werden muss, damit sie rechtlich gilt.

Jetzt war in einer Prüfungsaufgabe aber als Lösung so ein Widerrufsausschluss vorgeschlagen.

Was gilt nun?
PepeN
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.05.2006 09:41
Es geht mit und ohne Widerruf. Sofern ohne Widerruf, kann bei angenommener Schenkung der/die Erben den Vertrag nicht widerrufen.
bikressie
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.05.2006 11:45
In der Theorie gibt es sowohl Verträge zu Gunsten Dritter mit und ohne Widerrufsbelehrung. In der Praxis finden allerdings solche Verträge mit der Möglichkeit des Widerrufs keine Anwendung.
Bei einem Vertrag zu Gunsten Dritter handelt es sich um einen Schenkungsvertrag, der erst voll rechtswirksam wird, wenn der Beschenkte diesen auch annimmt. Eine Widerrufsmöglichkeit für den Schenkenden und seine Erben wäre also zumindest in der Praxis ziemlich sinnlos, da ein solcher Vertrag zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten doch mit einem entsprechendem Hintergrund abgeschlossen wurde.
 

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