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Forenübersicht >> Kontoführung

Meldegrenze Erbfall
 
weesty
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.04.2006 15:57
Wollte anmerken, dass im Prüfungstraining noch die alte Meldegrenze für das Finanzamt (1.200,-) benutzt wird.
Für Erbfälle ab 2006 gilt eine neue Grenze von 2.500,-.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2006 17:18
Das ist nicht nur für die Prüfung wichtig sondern auch allgemein ganz gut zu wissen.... Danke!

Schönen Gruß
Steffi2006
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 30.04.2006 19:53
Hi,
aber wir schreiben (Sommer 2006) über die Rechtslage 2005, d.h. also, dass wir die alte ( 2005 ) Grenze berücksichtigen müssen, oder?
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2006 19:56
ja das mit den änderungen find ich immer blöd. bekommt man irgendwie in der schule auch nie gesagt
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2006 20:05 - Geaendert am: 30.04.2006 20:11
In der Prüfung gilt bei Bankkaufleuten immer die aktuelle Rechtslage.

ErbStDV § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter

(4) Die Anzeige darf nur unterbleiben,
1. ...
2. wenn der Wert der anzuzeigenden Wirtschaftsgüter 2.500 Euro nicht übersteigt.

Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbstdv_1998/gesamt.pdf
 

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