Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 40
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Kapitallebensversicherungen
 
Tiffy23
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2006 11:28
Hallo,

wer kann mir mir Infos rund ums Thema Kapitallebensversicherungen geben?

Danke im Voraus
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2006 11:34
Ohje, die sind doch bei jeder Versicherungsgesellschafft bissle anders...oder meinst du jetzt nur ganz allgemein?
Tiffy23
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2006 11:38
Ich mein allgemein. Halt so das was im Prüfungskatalog steht.

- Kundenkreis
- Begünstigte
- Steuerliche Regelung
- Anlagemotive
etc.
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2006 11:49
Kundenkreis:

Eig. ja wirklich jeder (sobald er Kapital übrig hat, das er auf die Seite legen kann)...

Gründe für eine Kapital-LV:
z.B.:
Altersvorsorge

Hinterbliebenenvorsorge

Einkommenssicherung bei
Erwerbsminderung

Vermögensbildung

Zielsparen

Finanzierungshilfe/
Darlehenabsicherung
Steff-86
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2006 14:53
Kap.LV schlägt man eigentlich jedem Kunde vor, der für sein Alter vorsorgen möchte, aber gleichzeitig im Falle seiner Versterbens die Hinterbliebenen absichern möchte.

Die Hinterbliebenen bekommen jedoch nur den Betrag, den der Sparer bis dahin eingezahlt hat. Stirbt er also gleich ein Jahr nach Abschluss der Kapitallebensversicherung, haben die Hinterbliebenen pech gehabt.

An die Kapitallebensversicherung kann man aber auch noch Zusatzbausteine wie Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung dran hängen.(SV) Das ist aber glaub bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.
Steff-86
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2006 14:55
Steuerlich gabs ja jetzt den Nachteil seit 2004.
Die Ertragsanteile werden bei Auszahlung versteuert.

Das sind aber ganz schwere Rechnungen mit denen ich jetzt leider nicht dienen kann

Sorry :-)
Steffi2006
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2006 15:39
Bei Abschluss einer KapLV nach 2004 also ab 2005 muss diese versteuert werden ( nur die Neuverträge)und zwar zu 50% ( die Erträge). Vorraussetzung hierfür ist, dass sie erst ab dem 60. LJ ausbezahlt wird und mindestens 12Jahre gelaufen ist, sonst muss sie voll versteuert werden. Die Erträge müssen aber nicht während der Vertragslaufzeit (Ansparphase), sondern erst bei Auszahlung der Ablaufleistung versteuert werden.Steuerpflichtig ist ganz einfach der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung oder - bei vorzeitiger Kündigung - dem Rückkaufpreis und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge für diese Erlebensfallleistung § 20 ESTG Nr. 1 Abs. 6
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2006 19:01 - Geaendert am: 29.04.2006 11:28
Ein paar Nachteile:
- Teure Vermögensverwaltung ca. 3 % p.a.
- hohe Abschlusskosten ca. 5,5 % der Beiträge
- Kapitalvernichtung bei vorzeitiger Kündigung
- Todesfallabsicherung auch durch Risiko-LV zum Bruchteil der Prämien möglich
Julien
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2006 21:06 - Geaendert am: 28.04.2006 21:08
@ Steff-86:

Sorry, aber das mit der Auszahlung ist Blödsinn: Wenn der Versicherte zwei Minuten nach der Unterschrift vom Auto überfahren wird, dann bekommen die Begünstigten die Versicherungssumme.

Gut, vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Klausel, die den Versicherungsschutz erst einmal provisorisch bis zur abschließenden Prüfung herstellt (i.d.R. "14-Tages-Klausel"). Wenn aber der Versicherungsschein vorliegt und die erste Rate bezahlt ist, dann wird beim Tod die Versicherungssumme ausbezahlt, andernfalls wär‘s keine LV, sondern ein Sparvertrag.

Kapitallebensversicherungen werden oft totgesagt, leben aber gemäß dem Sprichwort länger:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,druck-413204,00.html

Gruß
Julien
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2006 12:43
So kann man Vermögenswerte erbschaftsteuerfrei auf einen nichtverheirateten Partner mit Hilfe einer KLV übertragen.
Weg:
Der Partner, der erben soll, schließt eine KLV auf das Leben des anderen Partner - der Geld übertragen will - ab. Im Todesfall erhält der andere Partner die Versicherungssumme (Todesfallleistung) steuerfrei ausbezahlt..
Fredy
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2006 13:58
moment, nochmal zum Nachdenken:

Partner 1 will vererben, Partner 2 soll erben.

Partner 2 schließt ab, Partner 1 zahlt? Einmalzahlung? Oder wie meinst du das jetzt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2006 18:29
Eine Einmalzahlung ist nicht notwendig und wäre auch steuerschädlich, weil dann eine Schenkung über dem Freibetrag vorliegt. Er kann und sollte die Prämien monatlich überweisen.
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse