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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Besteuerung von Dividendenerträgen
 
Nina82
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.04.2006 18:09
Hallo Ihr Lieben,

brauche mal dringend eure Hilfe.
Wenn ich Dividendengutschriften habe, wann benutze ich das Halbeinkünfteverfahren?
Habe auch schon Aufgaben(Grill S. 336) gefunden, bei denen ich die Kest von der gesamten Bardividende rechne!!
Verstehe es irgendwie nicht!!!
Hilfe, hilfe
Vielen Dank.
MfG Nina
Pato
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.04.2006 18:52 - Geaendert am: 20.04.2006 18:54
Hi,
ich hoffe, dass ich Alles rechtlich korrekt formuliere:
Das HEV gilt grundsätzlich NICHT beim Vorsteuerabzug, also bei der Kontogutschrift der Dividende!
ABER ;): Die Banken rechnen die Dividende bei einem bestehenden FSA nur hälftig auf diesen an, was dazu führt, dass Du von der Bruttodividene den "doppelten" FSA abziehen darfst und der restliche Betrag dann der KESt+Soli unterliegt.
Dies ist nach gängiger Auslegung der Finanzämter so i.O., da ja die Dividende bei der Veranlagung zur ESt sowieso nur hälftig besteuert wird.

Hat das geholfen?

Vielleicht nochmal klargestellt: Wenn kein FSA existiert, rechnest Du KESt+Soli auf die angegebene Brutto- oder Bardividende (sprachlich drücken das leider alle anders aus).
Wenn ein FSA existiert, dann ziehst du den "doppelten FSA" von der Dividende ab und berechnest KESt und Soli nur auf den Rest.
sonne123
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.04.2006 19:11
Hallo Nina,

das mit der Besteuerung von Dividenden fand ich auch immer schwierig. Gerade, weil in vielen Büchern die Begriffe Rohdividende, Bardividende... durcheinander gewürfelt sind. Habe mir das jetzt so gemerkt:

- Die Aktionäre beschließen in der Hauptversammlung die Dividende, die der Aktionär auf sein Konto bekommt. Also wurde schon vorher die KöSt abgezogen.

- Hat der Aktionär einen Freistellungsauftrag, dann muss er nichts versteuern. Dabei muss darauf geachtet werden, das der FA verdoppelt wird oder der Ertrag halbiert (Halbeinkünfteverfahren).

Bsp.: Bei einer Dividendengutschrift von 100 Euro benötigt der Kunde nur einen FA von 50 Euro.

- Hat der Aktionär keinen FA wird die KESt von der gesamten Dividendengutschrift berechnet. Diese Steuern sind eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Wenn der Kunde seine Einkommenssteuererklärung macht, wird nur die Hälfte der Dividende (Halbeinkünfteverfahren) angerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Die gezahlten Steuern werden dann miteinander verrechnet und der Kunde erhält eine Erstattung oder muss nachzahlen.
(Ein Rechenbeispiel siehst Du im Grill unter Einkommensteuer).

- Falls der FA nicht ausreicht, sieht das so aus:

100 Euro Dividendengutschrift
- 50 Euro FA (Der FA des Kunden: 25 Euro)
---------
50 Euro (diese werden jetzt besteuert und dann dem Kundnen gutgeschrieben)

Hoffe, dass ich Dir helfen konnte.
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2006 08:30
Wenn man die Sache realistisch betrachtet werden eigentlich 40% KESt auf Dividendenerträge erhoben. Da aber das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist macht man 20% auf den gesamten Betrag. Du kannst auch 40% auf die Hälfte rechnen. Das kommt aufs gleiche raus.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2006 16:35
Es gibt in diesem Forum einige Beiträge dazu, z. B.
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=10560&forumid=29
 

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