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Forenübersicht >> Zwischenprüfung

Keine Verkürzung wegen schlechter Zwischenprüfung?
 
PhilippX5
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.04.2006 16:15
Ich möchte gern meine Ausbildungszeit verkürzen.
Ich lerne in einer Genossenschaftsbank seit August 2004 und habe jetzt die Zwischenprüfung hinter mir (01.03.2006) mit 71,4%

Vor der Ausbildung habe ich mein Abitur gemacht und ich habe in der Berufsschule bisher immer gut abgeschnitten mit der Durchschnittsnote 2,0.

Kurz nach dem Ablegen der Zwischenprüfung reichte ich meinen Antrag auf Verkürzung der 3-Jährigen Ausbildungszeit auf 2,5 Jahre ein.

Nun verwehrt mir der Vorstand meinen Wunsch, begründet durch die Zwischenprüfung!!!
Ich habe davon gehört, dass das Ergebnis der Zwischenprüfung keine Auswirkungen auf die Verkürzungsentscheidung haben darf. Stimmt das so und wenn ja, wo finde ich eine gesetzliche Grundlage, um gegen die Entscheidung vorzugehen?

Wär echt klasse, wenn mir jemand helfen könnte.

Gruß

Philipp
shiva
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.04.2006 16:24
Warum möchtest du denn unbedingt verkürzen? Ist vielleicht auch nicht grade gut,sich deswegen mit dem Vorstand anzulegen...
Bei uns ist es automatisch auf 2,5 Jahre verkürzt. Aber viele sagen,dass das schon sehr knapp bemessen ist,weil man ja echt viel lernen muss und der Stoff muss ja auch irgendwie in den Zeitrahmen passen.
Ich wär manchmal froh,wenns drei Jahre wären,dann wär Schule eventuell nicht GANZ so stressig.
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.04.2006 16:25
sind die lehrjahre denn nicht schon von vornherein 2,5 jahre??? lt. unser damaligen leheraussage werden eh nur noch welche eingestellt, die abitur oder mittlere reife haben
und die mit abitur konnten früher sogar auf 2 jahre verkürzen.

es ist halt so, dass die leistungen schon mit eingerechnet werden dürfen, ob es absehbar ist, dass der azubi die verkürzung schafft, oder nicht, aber wie das genau ist mit der zwischenprüfung kann ich leider nicht sagen...

da hoffe ich auch einen schlaueren kopf als mich
m_i_c
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.04.2006 16:29
bei der HVB haben die Abiturienten eine ausbildungzeit von 2 Jahren und die Realschüler 2,5.
Tja, hast dir wohl die falsche Bank ausgesucht...
mcnabb
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.04.2006 16:31
in unserer berufsschule hat jeder bankkaufmann/-frau 2 1/2 jahre lehrzeit. die leute wo aufm gymnasium, wirtschaftsschule, fos, ... waren können auf 2 jahre verkürzen.
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.04.2006 16:32
Ja das stimmt, den stoff in 2,5 jahre zu bringen war für unsere lehrer schon schwer, und die azubis, die 2 jahre hatten, hatten einige wochenende zusatzblöcke...
also ich bin froh das ich es geschafft habe, aber 3 jahre wären auch schon nicht schlecht gewesen... hat alles sein für und wider
Janosch83
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2006 16:38
Wir haben hier alle 2 Jahre, wegen Abi, aber in meiner Klasse gibt so welche, die auf 1,5 verkürzen, weil es Ihnen anscheinend nicht schnell genug geht.

Also 2 Jahre ist schon in der Schule recht knapp, aber auf jeden Fall noch machbar. Also macht keine Panik!
Noch ein halbes Jahr weniger würde ich jetzt auch nicht freiwillig machen, aber weshalb jemand bei 3 Jahren bleiben soll, versteh ich nicht. Außerdem macht doch eh kaum jemand noch 3 Jahre. Würde da schon was gegen machen, wenn die Leistungen stimmen!
PhilippX5
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.04.2006 16:43
Ich möchte mich nicht mit meinem Vorstand anlegen :) Das habe ich weis Gott nicht vor.

Es wäre allerdings schön, wenn ich als "Gesamtperson" betrachtet werde bei der Entscheidung und nicht nur die Zwischenprüfung herangezogen wird.

Verkürzen möchte ich, weil ich erstens ohne Probleme das Zeug dazu habe, denn ich bin ein guter Schüler und setze mich auch zu Hause hin und lerne Sachen, die im Betrieb und in der Schule nicht deutlich geworden sind. Aus meiner Sicht (und auch aus der Sicht meiner Ausbildungsleiterin, die leider kein Mitspracherecht bei der Entscheidung hat) habe ich das Zeug, die Prüfung ein halbes Jahr früher (also im November 2006) abzulegen.

Zweitens möchte ich hinterher gerne Studieren und ich bin jetzt 22 und je später ich mit dem Studium anfange, desto schwieriger wird es, im Anschluss eine Einstellung zu finden. Das muss bei der momentanen Arbeitsmarktlage wohl jeder einsehen.
Da kann ein halbes Jahr entscheidend sein!

Drittens ist die Übernahmesituation in unserer Bank nicht besonders gut, es bekommen alle einen Dreimonats-Vertrag und jeweils nur einer oder zwei von den sechs Auszubildenden einen Jahresvertrag. Die Chancen stehen also nicht besondes gut.


Mir geht es hier hauptsächlich darum, im Gespräch mit meinem Vorstand eine rechtliche Grundlage zu haben, die ihn vielleicht wachrüttelt. Ich möchte, das er auch meine allgemeine Situation mit betrachtet und nicht nur 2 Stunden der Zwischenprüfung.

Hoffe, hiermit sind einige Fragen geklärt.

Auf jeden Fall schon mal danke für eure schnellen Antworten
alisha
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2006 17:30
Hi, Ausbildungsdauer 3 Jahre mit Abi ist sehr ungewöhnlich.
Das liegt wohl an deiner Bank, aber egal.
Die Ausbildung verkürzen kann man nur, wenn die Bank "mitspielt",da ist es unwichtig wie die ZP gelaufen ist.
Normal ist eine Ausildung von 2,5 Jahren. Eine Verkürzung auf
1,5 Jahre bei einem Ausbildugsvertrag von 2 Jahren geht nur, wenn der Azubi einige Semester Wirtschaft an der Uni oder FH studiert hat !!!
ray-ffm
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.04.2006 19:37
ich weiß net, was ihr habt.

Hab 08/2004 meine ausbildung begonnen, ne miese ZP geschrieben 60,5% und hab trotzdem meine erlaubnis vom vorstand für die verkürzung von 2,5 auf 2 jahre bekommen.

mein vorstand meinte ich bin alt genug und muß wissen was ich mache.

hab in der schule aber auch n schnitt von 1,8.

Hatte keine probleme und schreibe in 19 tagen meine schrftl. AP
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.04.2006 21:45
Eine rechtliche Handhabe gegen die Entscheidung des Vorstandes gibt es nicht!
Ist der Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungszeit von 3 Jahren von allen Seiten unterschrieben worden, gilt er, es sei denn, beide (!!!) Seiten stimmen einer Änderung zu.
Warum sollte der Vorstand eine sehr gute und günstige Arbeitskraft ein halbes Jahr früher studieren gehen lassen? (könnte auch ein Motiv sein)
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2006 08:13
In der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann bzw. -frau steht, dass die Ausbildung 3 Jahre dauer (§ 2).

Und wenn das auch in Deinem Vertrag so festgelegt ist, kann die Dauer nur geändert werden, falls beide Vertragsparteien zustimmen. Anstonsten sind bei Seiten an die Vereinbarung gebunden.

Die Argumentation mit der angeblich so schlechten Zwischenprüfung kann ich allerdings auch nicht verstehen.

Ich finde 3 Jahre für die Ausbildung ehrlich gesagt ziemlich überzogen.
Die Ausbildung ist in 2 Jahren locker zu schaffen. Und in 2,5 Jahren erst Recht.

Bei uns werden die Verträge je nach Vorbildung mit 2 Jahren oder 2,5 Jahren abgeschlossen. Das liegt aber in der Willkür der Bank. Leute mit Realschulabschluss machen grundsätzlich 2,5 Jahre. Aber nicht alle Abiturienten machen 2 Jahre.
 

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