Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 34
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall
 
sybi
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.04.2006 10:57
Sparbuch mit Verfügung VzD
Schenkung angenommen.
Muß die Bank den neuen Gläubiger benachrichtigen?
Kann ja sein er ist über den Trauerfall nich informiert.
Was ist mit dem Konto?
Kann JEDER mit dem Sparbuch 2000€ im Monat abheben(30 Zinstage)?
Kann ein Sparbuchinhaber das Konto auflösen?
Ist das Konto gesperrt bis zur Umscheibung?
Wo kann ich Urteile der Gerichte finden?
Es gibt 100 000 und viele mehr Sparbücher von OMA und Opa in Deutschland doch Keiner kann mir richtig Auskunft geben.Das Sparbuch ist mein Liebling den fast jeder hat eins
und keiner kennt sich aus.Leider
LG
SYBI
SYBI
schlaufrau
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.04.2006 11:55
Sparbuch mit Verfügung VzD
Schenkung angenommen.
Muß die Bank den neuen Gläubiger benachrichtigen?

Vorausgesetzt, die Bank hat Kenntnis vom Tod, muss das KI den neuen Gläubiger benachrichtigen, damit die Urkunde berichtigt wird.

Was ist mit dem Konto?
Kann JEDER mit dem Sparbuch 2000€ im Monat abheben(30 Zinstage)?

Im Grundsatz schon, da die Sparurkunde ein hinkendes Inhaberpapier ist. Hätte sie noch keine Kenntnis vom Tod des "alten" Gläubigers, so ist das KI berechtigt an den Vorleger auszuzahlen. Hat das KI jedoch Kenntnis, könnte sie zwar auszahlen, verstösst aber evtl damit gegen ihre Sorgfallspflicht (Treu und Glauben). Das KI ist dann gut beraten die Auszahlung zu verweigern, wenn es sich nicht um den neuen Gläubiger handelt.

Kann ein Sparbuchinhaber das Konto auflösen?

Nur der Gläubiger der Spareinlage kann das Konto auflösen!

Ist das Konto gesperrt bis zur Umscheibung?

Nicht zwangsweise, jedoch ist es sinnvoll, damit nicht Auszahlungen an Unberechtigte erfolgen, die Regressansprüche nach sich ziehen könnten.

Wo kann ich Urteile der Gerichte finden?

Die Rechtslage ergibt sich aus div. § im BGB
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse