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Verfasst am: 05.04.2006 11:55 |
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Sparbuch mit Verfügung VzD
Schenkung angenommen.
Muß die Bank den neuen Gläubiger benachrichtigen?
Vorausgesetzt, die Bank hat Kenntnis vom Tod, muss das KI den neuen Gläubiger benachrichtigen, damit die Urkunde berichtigt wird.
Was ist mit dem Konto?
Kann JEDER mit dem Sparbuch 2000€ im Monat abheben(30 Zinstage)?
Im Grundsatz schon, da die Sparurkunde ein hinkendes Inhaberpapier ist. Hätte sie noch keine Kenntnis vom Tod des "alten" Gläubigers, so ist das KI berechtigt an den Vorleger auszuzahlen. Hat das KI jedoch Kenntnis, könnte sie zwar auszahlen, verstösst aber evtl damit gegen ihre Sorgfallspflicht (Treu und Glauben). Das KI ist dann gut beraten die Auszahlung zu verweigern, wenn es sich nicht um den neuen Gläubiger handelt.
Kann ein Sparbuchinhaber das Konto auflösen?
Nur der Gläubiger der Spareinlage kann das Konto auflösen!
Ist das Konto gesperrt bis zur Umscheibung?
Nicht zwangsweise, jedoch ist es sinnvoll, damit nicht Auszahlungen an Unberechtigte erfolgen, die Regressansprüche nach sich ziehen könnten.
Wo kann ich Urteile der Gerichte finden?
Die Rechtslage ergibt sich aus div. § im BGB |
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