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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Sparbuchfall(e) Nachlass
 
sybi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 31.03.2006 10:33
Hallo Ihr Bankazubis.
Bin neu hier und hab gleich ein dickes Problem.
Der Fall
Kunde K. Erblasser
Girokonto 2400 € Kontovollm.über den T. hinaus Tochter R
Sparbuch 5700€. Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall. (Sohn A. ) von 1981 vom Sohn Unterschrieben.

Alleinerbe Tochter (R).Testament mit Eröffnung Amtsgericht

R ,kommt legt Sparbuch vor und will verfügen ( min .3000€)oder Konto auflösen.

Meine Fragen.
Auszahlen Ja /Nein
Welchen Betrag 3000€ oder 2000€(Standartsparbuch),Kontoauflösung möglich.
In der Verfügung steht.
Das Recht der Sparkasse,an jeden Vorleger eines Sparkassenbuches mit befreiender Wirkung zu zahlen,bleibt unberührt.
Kollegen sind beim NEIN (Konto ist gesperrt) .Mit der Sterbeurkunde tritt die Verfügung ein .
Andere sagen 2000€ geht immer.
Ich meine mit der Vorlage der Sterbeurkunde ist uns der Tod des Kunden bekannt und ein Auszahlung an einen Sparbuchinhaber nicht möglich ,er kann es ja aus dem Nachlass entnommen haben.

SYBI wartet auf Antworten DANKE

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 10:41
Man kann vom Sparbuch nicht auszahlen, da ein Vertrag zu Gunsten Dritter besteht. Da kann keiner an das Geld ran, außer für den das Geld bestimmt ist!

Der Vertrag wurde auch schon angenommen -->Erben können nicht mehr wiederrufen!
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 10:50
Der Vertrag zu Gunsten kann bis zur Annahme durch den Begünstigten widerrufen werden.

Da in deinem oben genannten Fall, der Begünstigte (Sohn) schon den Vertrag zu Gunsten Dritter => Schenkung durch Eintrit eines bestimmten Falles : hier Tod des Vaters; angenommen hat, kann die Haupterbin nicht über das Sparbuch verfügen und auch den Vertrag zu Gunsten Dritter nicht widerrufen.

LG
Sandra
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 10:53
Allgemeine Grenze für Auszahlungen von Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist sind Euro 2000 pro Monat! Alles über den Betrag von Euro 2000 wird mit Vorfälligkeitsentgeld/preis bzw. Vorfälligkeitszins belastet.

LG
Sandra

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 10:57
Es ist auch so aber ACHTUNG NUR beim 3-mtg. Sparbuch, da man unter 2.000,00 € mit Schuldbefreiender Wirkung an den Sparbuchinhaber auszahlen kann. (d.h. man muss die Legitimation nicht Prüfen, da das Sparbuch ein "Legitimationspapier" ist)
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 31.03.2006 11:11
Zu der Aussage auszahlen auf Grund der vorliegenden Sparurkunde...

Im normalen Fall ist dies richtig! Wer das Sparbuch bzw. den letzten Sparauszug vorlegt, kann verfügen, jedoch ist bei deinem Fall der Haken, würde ich sagen, dass das Konto noch auf den Verstorbenen besteht und bei Eintritt des Todes erst noch auf den Begünstigten umgeschrieben werden muss. Bis zu dieser Änderung hat das Konto eine Sperre, meiner Meinung nach... Die Sparurkunde ist ja auch nicht auf den "neuen" und damit richtigen Inhaber ausgestellt...

LG und schönes WE
Sandra
 

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