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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Grundpfandrechte/ Grundschuld
 
cerkeskizi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.03.2006 23:21
Hallo,

ich habe kurz zweiFrage:

Was ist ein Eigentümergrundschuld?
Was ist ein Sicherungshypothek?

Wäre echt super, wenn ihr mir weiter helfen könntet.
Ich sollte es eigentlich bis Mittwoch können. :-))))
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2006 10:02
bei google kommen immer ganz tolle sachen rau swenn man solch eworte eingibt...

Samstagsarbeit rockt !!!

HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.03.2006 10:36
Ist der Kredit vollständig zurückbezahlt und ist die Hypothek noch immer im Grundbuch eingetragen, so stehen die Rechte aus der Hypothek dem Grundstückseigentümer selbst zu. Man spricht in solchen Fällen von einer Eigentümergrundschuld.

Sicherungshypothek ist eine Hypothek, die fest mit einer gesicherten Forderung verbunden ist. Ohne eine ihr zugrunde liegende Forderung kann also diese Hypothek nicht bestehen. Insoweit kann der Gläubiger die Hypothek nur geltend machen, wenn er den Bestand der Forderung nachweisen kann.
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.03.2006 10:47 - Geaendert am: 28.03.2006 10:48
So, ich hoffe ich habe mir das jetzt richtig von der Schule gemerkt *g*:

Eine Eigentümergrundschuld ist eine Hypothek, für die noch kein Darlehen existiert, das sie absichern könnte (da Hypothek ja akzessorisch ist und somit an eine Verbindlichkeit gebunden).
Sobald eine Verbindlichkeit da ist, wandelt sich die Eigentümergrundschuld wieder in eine "stinknormale" Hypothek um.

----------------------
~ Keine Sorge -
ich bin nur ein Geräusch
Meine Stille
wehrt sich vor dem Laut... ~

Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2006 10:57
Eine Eigentümergrundschuld ist einfach eine Grundschuld, die für den jeweiligen Eigentümer eingetragen ist.

Vorteil:
Rangsicherung
Zeitersparnis, da nur Abtretung und keine Neueintragung nötig ist, falls sie mal abgetreten werden soll.

Bei der Übernahme einer Eigentümergrundschuld ist der Löschungsanspruch des Nachranggläubigers zu beachten (§1179a BGB)
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.03.2006 11:17
Hmmm...ist dann meine Erklärung komplett falsch oder falsch wiedergegeben? Würde mich schon interessieren, nicht das ich mir da was falsch gemerkt habe.
Danke schonmal im Vorraus! :)
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2006 11:22 - Geaendert am: 28.03.2006 11:24
wikipedia lügt nie:

Eigentümergrundschuld
Eine Eigentümergrundschuld ist nach deutschem Sachenrecht eine Grundschuld, die auf den Namen des Grundstückeigentümers in das Grundbuch eingetragen ist. Dies ist möglich, da einer Grundschuld nicht zwangsläufig eine persönliche Forderung gegenüber stehen muss, wie das etwa bei der Hypothek der Fall ist.

Ziel der Eintragung einer Eigentümergrundschuld kann es zum Beispiel sein, sich eine höhere Rangstelle für eine spätere Kreditaufnahme zu sichern. Aber auch durch Schenkung oder Erbschaft von dem ursprünglichen Kreditgeber kann eine Eigentümergrundschuld entstehen.

Sicherungshypothek:

Sicherungshypothek ist eine Hypothek, die fest mit einer gesicherten Forderung verbunden ist. Ohne eine ihr zugrunde liegende Forderung kann also diese Hypothek nicht bestehen. Insoweit kann der Gläubiger die Hypothek nur geltend machen, wenn er den Bestand der Forderung nachweisen kann.

siehe auch: http://www.ratgeberrecht.de/index/is04437.html

Samstagsarbeit rockt !!!

HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.03.2006 11:23
@Lacrima

Bin mir nicht ganz sicher. mE kann die Hypothek gar nicht existieren OHNE Forderung.
D.h. wenn du eine Hypothek einträgst und keine Forderung hast , so entsteht die Hypothek gar nicht erst.

Ist eine Forderung, die einer Hypothek zu Grunde liegt abbezahlt, wird aus deR Hypothek eine Eigentümergrundschuld. Bildet sich jetzt beim ehemaligen Hypothekengläubiger eine neue Forderung, so kann die alte Hypothek NICHT wieder verwendet werden.

Daher ist in der Praxis auch nur noch die Grundschuld interessant.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2006 11:25
ich dacht edi ehypothek verschwindet dann(rein therotisch natürlich), nicht dass sie automatisch zu einer eigentümergrundschuld wird, ich dacht esie ,,verfällt‘‘ einfach...?

Samstagsarbeit rockt !!!

GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.03.2006 11:36
@HamZta:

Hmm...so hört es sich aber auch irgendwie logischer an ;)
Dankeschön für die Info!
Deep-BIue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.03.2006 12:45
"Bin mir nicht ganz sicher. mE kann die Hypothek gar nicht existieren OHNE Forderung.
D.h. wenn du eine Hypothek einträgst und keine Forderung hast , so entsteht die Hypothek gar nicht erst.

Ist eine Forderung, die einer Hypothek zu Grunde liegt abbezahlt, wird aus deR Hypothek eine Eigentümergrundschuld. Bildet sich jetzt beim ehemaligen Hypothekengläubiger eine neue Forderung, so kann die alte Hypothek NICHT wieder verwendet werden.

Daher ist in der Praxis auch nur noch die Grundschuld interessant."

Richtig!!
cerkeskizi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.03.2006 17:05
Danke für eure Beiträge.
Ihr habt mir schon weitergeholfen.
 

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