Grundschuldbrief |
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 10:44 |
|
|
Aus welchem Grund verzichten KI‘ s (meistens) auf die Ausstellung eines solchen bei de Grundschuldbestellung?
Danke schon mal! |
|
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 10:59 |
|
|
is meiner meinung nach leichter zu händeln fürs ki. ki müsste den brief ja aufbewahren |
|
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 11:15 |
|
|
Meistens ist es nicht so, dass die Bank auf Erteilung des Briefes verzichtet, sondern vielmehr der Kunde, da die Bestellung einer Briefgrundschuld teurer ist als die einer Buchgrundschuld.
Die Buchgrundschuld wird dann zu einer teureren Angelegenheit, wenn die Verbindlichkeit erloschen und die Grundschuld an einen neuen Gläubiger abgetreten werden soll. dies begründet sich darin, da die Abtretung der Buchgrundschuld im Grundbuch verlautbart werden muss. Bei einer Abtretung einer Briefgrundschuld muss keine Verlautbarung erfolgen. |
|
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 11:35 |
|
|
Mit einer Buchgrundschuld ist die Kundenbindung höher als bei der Briefgrundschuld. |
|
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 12:16 |
|
|
@ Herrmann: Warum ist bei der Buchgrundschuld die Kundenbindung höher? |
|
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 12:50 |
|
|
Wahrscheinlich weil bei einer Buchgrundschuld erst die komplette Abtretung von A bis Z durchgespielt werden muss. Bei Briefgrundschulden reicht die Übergabe des Briefes.
Übrigens wollen die Banken keine Briefe da sie, wie ja schon gesagt, die irgendwo aufheben und dann vorallem auch mal finden müssen, wenn sie ihn brauchen :) |
|
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 14:51 |
|
|
Wir wollen ausschließlich Briefgrundschulden, da diese gerade im Firmenkundenbereich einfacher zu handeln sind.
Die Briefe werden ganz normal in den Sicherheitenakten aufbewahrt.
Und die, die in der Berabeitung sind, stehen ganz normal unter Verschluss im Aktenschrank. Die Akten, die nicht in Bearbeitung sind, stehen im Tresor unter Doppelverschluss. |
|
|
|
Verfasst am: 17.03.2006 15:45 |
|
|
ok, danke für eure beiträge
folglich is die frage fürn a.... weil alle es unterschiedlich machen. |
|
|
|