Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 34
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Freiberufler?
 
Gliss
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.03.2006 10:55
Kann mir jemand den Begriff "Freiberufler" verständlich erklären?
danke euch!
djb
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.03.2006 11:02
Darüber ist auch innerhalb des Bundesverbandes lange diskutiert worden, ehe sich die BFB-Mitgliederversammlung 1995 auf diese Definition verständigte:

"Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt." Oder, auf einen Satz gebracht: Der Freie Beruf lebt von der besonderen Achtung und dem Vertrauen, das er sich durch besonderes Können erwirbt.

Gesetzliche Definitionen, die der vorgenannten Definition im wesentlichen entsprechen, lassen sich in Art. 1 Abs. 2 S. 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes und § 18 Abs.1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes finden.

Auch der Europäische Gerichtshof hat eine diese Kriterien aufgreifende Definition in seinem Urteil vom 11.10.2001 formuliert.

In zahlreichen Freien Berufen bestehen gesetzliche Regelungen des Berufsrechts. In anderen, weniger regulierten Freien Berufen (bspw. Autoren, Künstler) gelten allein die allgemeinen Gesetze (bspw. Urheberrecht, Gesetz über den Unlauteren Wettbewerb).

www.freie-berufe.de/Berufsrechte.103.0.html

Samstagsarbeit rockt !!!

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.03.2006 17:44 - Geaendert am: 14.03.2006 17:45
Gemäß § 18 EStG bzw. § 1 PartGG zählen dazu
- Rechtsanwälte
- Notare
- Ärzte
- Steuerberater
- usw.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse