Die steuerliche Buchführungspflicht bemisst sich nach den §§ 140, 141 AO.
Demnach bist du zum Führen von Büchern verpflichtet, wenn du dies 1.) auch nach Handelsrecht bist (140 AO) und 2.) wenn du die Voraussetzungen des 141 AO erfüllst.
Zu 1.)
Jeder, der Kaufmann ist ( § 238 I HGB ). Kaufmann --> § 1 bis 6 HGB
Zu 2.)
Gewerbliche Unternehmer (...) dessen Umsatz größer als 350T€ im Kalenderjahr oder dessen Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 30T€ im Wirtschaftsjahr beträgt.
Ohne Gewähr--------------------------------------------------
Dran, drauf, drüber!!!
Bis zum bitteren Ende!
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