Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 38
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Studium & Weiterbildung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Abschreibung
 
Sunny25
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2006 17:54
Werden eigentlich auch Grundstücke abgeschrieben? Wenn ja, wie, weil deren gewöhnliche Nutzungsdauer ja doch unbegrenzt ist.
chriska
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2006 18:07
Grundstücke werden nicht abgeschrieben, da sie, wie du richtig geschrieben hast, nicht abgenutzt werden können.

Schönes Wochenende!!!
Sunny25
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2006 18:16
Stimmt, dass hab ich in meinen Unterlagen 2 Minuten später gelesen :-)

Trotzdem danke und ein schönes WE.
Thomas84
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2006 20:48
Wenn nebenan ein Atomkraftwerk gebaut wird, kann man Grundstücke meines Wissens nach auch abschreiben. Also wenn ein deutlicher Wertverlust geschieht.
Zero
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2006 21:55
ja außerordentliche abschreibungen gehn soviel ich weiß auch bei grundstücken. also wenn festgestellt wird dass der boden verseucht ist oder wie mein vorredner schon gesagt hat wenn was net umbedingt vorteilhaftes gebaut wird. aber ob da normal gebucht wird k.a
Tobias83
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.03.2006 18:54
Soweit ich mich an die Vorlesung ext Rewe erinnere kann man auch Böden abschreiben. Abnutzungsböden z.B. ein Steinbruch. Aber bin mir nicht mehr ganz sicher.
MFG
Tobias
Rotermund
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.03.2006 19:36 - Geaendert am: 18.03.2006 19:37
Zusammenfassung:

- Grundsätzlich werden Grundstücke nicht abgeschrieben.
Ausnahmen:
- Es entsteht ein außerordentlicher Wertverlust (Beispiel Autobahn). Dann handelt es sich aber nicht um eine gewöhnliche (= Kosten), sonderm um eine außerordentliche Abschreibung (= geht nicht in die Kalkulation ein).
- Es erfolgt ein gewöhnlicher Werteverzehr, wie beim Beispiel Sandgrube. Dann gehen die Abschreibungsbeträge in die Kostenrechnung ein.
 

Forenübersicht >> Studium & Weiterbildung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse