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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

steuerlicher aspekt thesaurierender fonds
 
marvin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.03.2006 14:11
mal ne frage zu einem thesaurierenden fonds
genau genommen mein ich einen luxemburger thesau...

Bsp
wenn ein fonds mit 100% aufgelegt wird und ich ihn zu 120%
(wert eines anteils) kaufe und ihn später zu sagen wir mal mit 160% verkaufe muss ich ja in dem verkaufsjahr die kompletten 60% verteuern kann aber die 20% mir wieder über meine steuererklärung einholen.
jetzt die frage!
kann ich die 20% auch schon in dem jahr des kaufes in meinem stückzinstopf verrechnen oder nicht?
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2006 14:19
Bei einem Thesau..fonds werden die Erträge aus Dividenden und ähnlichem dem Fondsvolumen zugeschlagen.
Diese Erträge sind somit in dem Jahr des zuflusses zu besteuern. (Das wird auf dem Depotauszug ausgewiesen glaube ich.)

Ich hoffe es ist einiger Maßen verständlich. Mein Kopf ist heute schon im WE :-)
marvin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.03.2006 14:48
ne du beschreibst einen deutschen thesau.... fonds
mich hätte die luxemburger art interessiert

trotzdem danke für die anstrengung
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.03.2006 16:26
Es handelt sich hier größtenteils auch um einen realisierten Kursgewinn nicht um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das hat mit dem Stückzinstopf nichts zu tun. Es handelt sich hier größtenteils um sonstige Einkünfte. Der Spekulationsgewinn muss im Jahr des Zuflusses versteuert werden. Allerdings hierzu folgendes:

Es gibt Fonds (besonders im Garantiefondsbereich) bei denen die Besteuerung etwas komplexer ist. Dies liegt zumeist an der Unterlegung mit Zerobonds. Deren Erträge gelten nämlich als jährlich zugeflossen (Einkünfte aus Kapitalvermögen) und sind somit auch grundsätzlich jährlich zu versteuern. Der tatsächliche Zufluss erfolgt dann allerdings im letzten Jahr (oder im Verkaufsjahr) und belastet auch hier den FSA in voller Höhe. Wenn man nun aber die Erträge jährlich in der Steuererklärung angegeben hat, dann wird dies in dieser auch berücksichtigt und man muss auch im letzten Jahr wieder nur den Anteil für das Jahr versteuern...Ich hoffe es war verständlich...

Folglich gibt es hier verschiedene Arten von Einkünften zu berücksichtigen und es ist durchaus einzelfallabhängig, welche Steuerregelung greift.
 

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