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Vollkaufmann
 
Cadi_x
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2006 09:27
Hab da mal ne Frage, die mir auf der Arbeit niemand beantworten kann...


Was ist ein Vollkaufmann?


Danke!
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 09:30
steht irgendwo ziemlich am Anfang vom HGB,hab nur leider grad keins zur Hand... ;o(
Und ich denk im Grill wird‘s auch stehen.

Aber so aus‘m Gedächtnis raus ist ein Vollkaufmann ein Kaufmann, der in ein Register eingetragen ist. (bin mir aber echt nimmer sicher, ist schon so lang her)

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>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Onkel_Baer
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2006 09:31
Das ist ein Kaufmann gem. HGB.
Früher gab es mal einen Unterscheidung zwischen Vollkaufmann, Minderkaufmann etc.
Heute gibt es die Unterscheidung nurnoch zwischen Vollkaufmann (Kaufmann kraft Gesetz) und Kannkaufmann (dieser kann sich als Kaufmann eintragen lassen).
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 09:34
dann war‘s diese Unterscheidung...
aber eben,als ich‘s gelesen hab,kam‘s mir vor wie ein dejavu... ;o)

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sylle
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2006 10:05
alles falsch, was ihr hier schreibt!!

es gibt nur einen "richtigen" vollkaufmann:

und zwar den letzten Luden "Stullen-Andi"!
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 10:32
könnte man das vielleicht etwas verständlicher ausdrücken?
Ich versteh nur Bahnhof...
Thx

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sylle
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2006 10:48
ja sicher,

schau dir mal den film "der letzte Lude" mit und von lotto king karl an....
dann wird einiges klar ;)
nOx
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.03.2006 10:54
Es heißt Stuten-Andy !!!!!!!!!!!!!!!!!! :-DDDD
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2006 10:57
na dann...besonders bekannt is der wohl net...sagt mir nämlich mal gar nix...

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sylle
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2006 10:57
@ nox

alles klar, Stulli ;)
corona87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.03.2006 12:02
Du kennst den Film nicht?

Bildungslücke würde ich mal sagen! ;-)

Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.03.2006 21:25
Es gibt die Unterteilung in

IST-Kaufmann
KANN-Kaufmann
und
FORM-Kaufmann

Der Ist-Kaufmann ist ein Kaufmann mit allen Rechten und Pflichten nach HGB (kann z.B. Prokura erteilen etc...) und ist dies auch schon OHNE den Eintrag ins HR. Der Eintrag ist nur deklaratorisch - nichtsdestrotrotz aber natürlich Pflicht.

Typisches Beispiel ist eine OHG oder KG mit einem in kaufmännischer Art und Weise eingerichtetem Geschäftsbetrieb.

Ein besonders kleines Unternehmen ohne diese Eigenschaft (z.B. ein Kiosk, kleines Geschäft) ist ein Kannkaufmann, ebenso wie ein Unternehmen der Agrar- und Fortstwirtschaft. Diese können es sich aussuchen, ob sie sich eintragen lassen wollen.

Die Eintragung hat dann konstitutive Wirkung. Keine Eintragung, kein Kaufmann.

Bei Kapitalgesellschaften handelt es sich zunächst um einen Formkaufmann - die juristische Person der GmbH oder AG ist noch nicht entstanden.
Auch hier ist der Eintrag konstitutiver Natur - erst mit Eintrag ins HR erwirbt die Gesellschaft Ihre Rechtsfähigkeit und Eigenschaft als Kaufmann.

Es gibt ansonsten noch den Scheinkaufmann. Dieser Begriff hat einfach den Inhalt, dass jemand der sich für einen Kaufmann ausgibt oder zu erkennen gibt, sich auch als solcher mit allen Pflichten behandeln lassen muss, obwohl er evtl. gar keiner ist.

mfg

Florian
 

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